In der medizinischen Versorgung Schwerstkranker wird manches unternommen, was nach der jeweils vorliegenden Evidenz von vornherein wenig oder kaum zu nützen verspricht. Unter der Bedingung knapper Ressourcen stellen sich die Fragen, ob solidarisch finanzierte Gesundheitsleistungen nicht gerechterweise ein definiertes Minimum an Wirksamkeits- Evidenz aufweisen sollten, bzw. was gegen eine solche Begrenzung spricht. Das beantragte Projekt untersucht diese Fragestellungen unter faktischen, theoretisch-normativen, Praktikabilitäts- und empirisch-normativen Aspekten - letzteres im Rahmen einer orientierenden Pilotbefragung in Münster sowie im Rahmen der Befragung des Zentralprojektes (A) mit der Methodik des repräsentativen Surveys.
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