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Öffentliche Verantwortungsattribution in der Europäischen Union

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2017 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 391007015
 
Demokratische Systeme gelten nur dann als legitim, wenn die Akteure, die Politik machen, für diese in der Öffentlichkeit zur Verantwortung gezogen werden können. Dafür muss gewährleistet sein, dass für einzelne Politiken bestimmte, erkennbare Akteuren öffentlich verantwortlich gemacht werden können. Während selbst in demokratischen Staaten öffentliche Verantwortungsattribution selten einfach zu durchschauen ist, wissen wir über die Zuweisung von Verantwortung für Politiken der Europäischen Union (EU) recht wenig. In einigen Fällen (wie bei der wenig effektiven Kontrolle ihrer Außengrenzen im Mittelmeer) macht die Öffentlichkeit die EU verantwortlich; in anderen Fällen (wie bei der wenig effektiven Umverteilung von Flüchtlingen) macht die Öffentlichkeit die EU Mitgliedstaaten verantwortlich. Und in wiederum anderen Fällen (wie bei der so genannten Sozialstaatsmigration, welche durch die Freizügigkeit in der EU begünstigt wird) bleiben öffentliche Verantwortungszuweisungen mehr oder weniger diffus. Insbesondere dann, wenn Politiken nicht die gewünschten Ziele erreichen, wird die öffentliche Zuweisung von politischer Verantwortung bedeutsam. Wem weist die Europäische Öffentlichkeit dann die politische Verantwortung zu? Wann wird Verantwortung vornehmlich Akteuren auf nationalstaatlicher Ebene zugewiesen, wann richten sich Verantwortungsattributionen vor allem auf Akteure der europäischen Ebene und wann bleiben Verantwortungszuweisungen weitgehend diffus? Indem es Antworten auf diese Fragen sucht, will das Project unser Verständnis von öffentlicher Verantwortungszuweisung für Politiken der EU verbessern. Zu diesem Zweck werden wir die Berichterstattung in Qualitätszeitungen in drei verschiedenen Sets von EU-Politiken inhaltsanalytisch untersuchen: (1) in der Umweltpolitik; (2) in der Finanzpolitik und (3) in der Migrationspolitik. Um die Varianz der öffentlichen Verantwortungsattribution in diesen Fällen zu erklären, nehmen wir (als theoretischen Ausgangspunkt) an, dass die Strukturen des EU policy-making und die Strukturen der EU policy-implementation gemeinsam die öffentliche Verantwortungszuweisung für EU Politiken prägen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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