Project Details
Das Sonderprivatrecht der Handels- und Verbraucherverträge - Einheit, Freiheit und Gleichheit im Privatrecht
Applicant
Privatdozent Dr. Christoph Reymann
Subject Area
Private Law
Term
Funded in 2009
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 120360831
Wie in einigen anderen kontinentaleuropäischen Ländern ist das Privatrecht auch in Deutschland dreigeteilt in erstens das klassische BGB-Zivilrecht, zweitens das Handelsrecht als das Sonderprivatrecht der besonders geschäftserfahrenen und weniger schutzbedürftigen Kaufleute und drittens das Verbraucherrecht als das Sonderprivatrecht der weniger geschäftserfahrenen und vor Übervorteilung sowie vor Ausbeutung schützenswerten nicht-unternehmerischen Privatleute.Diese Dreiteilung steht nicht nur formal dem Gedanken der Einheit des Privatrechts entgegen, sondern gerät auch mit der Idee der Gleichheit aller Privatrechtssubjekte, insbesondere der Idee der „Gleichheit in Freiheit", in Konflikt. Denn in den beiden Sonderprivatrechten (die exemplarisch für andere Sonderprivatrechte wie das Privatversicherungsrecht oder auch das Arbeitsrecht sind), werden die privatautonom ausnutz- und ausgestaltbaren Freiheitsräume sowie Verantwortlichkeiten jeweils gegenüber dem klassischen „Basisprivatrecht des alten BGB unterschiedlich verteilt.In seiner Habilitationsschrift sucht der Verfasser nach Ansätzen für eine Revision bzw. Legitimation der vertragsrechtlichen Dreiteilung. Er entwickelt den Ansatz, dass als maßgeblicher Sachgrund der ungleichen Freiheitsausgestaltung der handeis- und verbraucherbezogenen Sonderprivatrechte Rechtsprinzipien in Betracht kommen, die der Gesetzgeber den sonderprivatrechtlichen Normgruppen in Gestalt von unterschiedlichen Personenbildern zugrunde legt (Verbraucher- und Unternehmerleitbild).
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