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Schatten über Schilumim [deutsche Wiedergutmachung an Israel]. Das Auswärtige Amt, die deutsche Justiz und die Nahost Affäre Strack-Hertslet (1952-1973)
Antragsteller
Dr. Herbert Elzer
Fachliche Zuordnung
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung
Förderung von 2009 bis 2012
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 127165894
Hans Strack (Nahostreferent des Bundesministeriums für Wirtschaft [BMWi]) und der Großhandelskaufmann Joachim Hertslet waren Gegner des deutsch-israelischen Wiedergutmachungsvertrages vom 10. September 1952. Strack wurde auf Intervention von Ministerialdirektor Herbert Blankenhorn vom Auswärtigen Amt innerhalb des BMWi versetzt, wobei er sich auf Korruptionsvorwürfe eines dubiosen Informanten aus Ägypten stützte, die sich als haltlos erwiesen. Der Denunziant verfolgte offenbar die Absicht, geschäftliche Transaktionen einer deutschägyptischen Exportfirma durchzusetzen, die Strack nicht genehmigt hatte. Die vom BMWi durchgeführte interne Untersuchung gegen Strack wurde vom Auswärtigen Amt verschleppt. Hertslet wiederum wurde zur „persona non grata erklärt, weil er in arabischen Ländern zum Boykott deutscher Waren aufgerufen haben soll. Es kam zu langwierigen Gerichtsverfahren wegen Beleidigung, Schadenersatz, Hochverrat etc. Das Landgericht Bonn verurteilte Blankenhorn wegen Weitergabe falscher Anschuldigungen gegen Strack am 22. April 1959 zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil am 13. April 1960 auf. Strack wurde zur Entschädigung in den diplomatischen Dienst aufgenommen und ging 1959 als Botschafter nach Santiago de Chile.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
