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Integrität des supralaryngealen Atemwegs unter partieller neuromuskulärer Blockade
Antragsteller
Professor Dr. Matthias Eikermann
Fachliche Zuordnung
Anästhesiologie
Förderung
Förderung von 2005 bis 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 13655957
Nicht-depolarisierende Muskelrelaxantien fuhren häufig zu einer das Ende der Anästhesie überdauernden, oft subklinisch verlaufenden partiellen neuromuskulären Blockade, welche die respiratorische Funktion beeinträchtigt und pulmonale Komplikationen begünstigt.Während dafür bislang Effekte auf die Atemmuskeln selbst verantwortlich gemacht wurden, weisen unsere Untersuchungen an wachen Probanden vielmehr auf eine partielle Obstruktion des oberen Atemweges hin. Dies wirft, auch im Kontext der unterschiedlichen Sensitivität verschiedener Skelettmuskeln gegenüber Relaxantien, die Frage auf, welche Auswirkungen eine geringgradige neuromuskuläre Blockade auf die Integrität des oberen (supralaryngealen) Atemweges selbst und dessen Strömungsmechanik hat. Zumal Untersuchungen an Individuen mit Schlafapnoe-Syndrom nahe legen, dass Offenhalten bzw. Integrität des supralaryngealen Atemweges ein zu einem erheblichen Anteil aktiver muskulärer Prozess ist und der obere Atemweg sich strömungsphysikalisch wie ein Starling-Resistor verhält, könnte eine partielle neuromuskuläre Blockade hier ganz spezifische, auch klinisch relevante Wirkungen entfalten.Mit der beantragten Förderung sollen deshalb die Hypothesen geprüft werden, dass unter partieller neuromuskulärer Blockade (TOF-Ratio 0,5-0,8):1. eine signifikante Verminderung der elektromyographischen Aktivität des M. genioglossus bei maximaler willkürmotorischer Zungenprotrusion nachweisbar ist,2. eine signifikante Verminderung des inspiratorischen Volumens des oberen Atemwegs evoziert wird, sowie3. der maximale inspiratorische Atemgasfluss während atemgasflusslimitierter Atemzüge linear mit dem Druck in den oberen Atemwegen (Maskendruck) korreliert und sich der obere Atemweg wie ein Starling-Widerstand verhält.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Beteiligte Person
Professor Dr. Jürgen Peters