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Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die räumliche Reorganisation der Ressourcenregulation

Fachliche Zuordnung Humangeographie
Förderung Förderung von 2009 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 139782682
 
Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich die Regulation von Wasserressourcen in räumlicher Hinsicht stark verändert: Zum einen haben europäische, nationale und subnationale Akteure begonnen, ebenenübergreifende Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln; zum anderen wurde mit der „Flussgebietseinheit“ quer zu den bestehenden politischadministrativen Einheiten eine neue Maßstabsebene der wasserwirtschaftlichen Planung in Deutschland geschaffen. Mit der WRRL hat folglich eine räumliche Redimensionierung (rescaling) der Regulation von Wasserressourcen eingesetzt, die exemplarisch für aktuelle räumliche Veränderungen in der europäischen Umweltpolitik ist. Dieser bislang weitgehend unerforschte Prozess bildet den Gegenstand des vorgeschlagenen Projekts. Im Fokus stehen staatliche und gesellschaftliche Akteure, die durch das Agieren auf verschiedenen räumlichen Maßstabsebenen bei der Umsetzung der WRRL versuchen, ihre Einflussmöglichkeiten zu erhöhen. Untersucht wird, inwieweit sich durch solche „multiskalaren“ Strategien die Interessenlagen, Problemdefinitionen, Machtverhältnisse und institutionellen Konfigurationen der Regulation von Wasserressourcen verändern und wie sich dadurch neue Möglichkeiten für eine Verbesserung des Gewässerschutzes ergeben. Neben einer präzisen Beschreibung und Erklärung neuer, multiskalarer Formen der Ressourcenregulation und Machtverteilung verfolgt das Projekt das Ziel, zur raumtheoretischen Fundierung der sozialwissenschaftlichen Wasserforschung beizutragen und den Kenntnisstand über die räumliche Redimensionierung von Umweltpolitik zu erweitern. Das Vorhaben stellt den humangeographischen Beitrag zum Gemeinschaftsprojekt „Skalenprobleme von Environmental Governance – am Beispiel der Institutionalisierung von Flussgebietsmanagement durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie“ dar.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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