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Recht der Katastrophenvermeidung

Subject Area Public Law
Term from 2009 to 2012
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 150919157
 
Final Report Year 2012

Final Report Abstract

Im Projekt "Recht der Katastrophenvermeidung" wurde der Begriff der 'Katastrophe' für den Sachzusammenhang der Katastrophenvermeidung konturiert, die Katastrophenvermeidung in das Gesamtsystem des Gefahrenabwehrrechts und Risikoverwaltungsrechts eingeordnet, Modalitäten der Katastrophenvermeidung herausgearbeitet und die Katastrophenvermeidung insbesondere im Umweltschutz-, Verkehrs- und Brandschutzrecht untersucht. Eine ‚Katastrophe’ im Sinne des Katastrophenvermeidungsrechts geht mit einer – in qualitativer und quantitativer Hinsicht – erheblichen Gefahr für Leib und Leben von Menschen, die Umwelt, besondere Sachwerte usw. einher. Diese Begriffsbestimmung unterscheidet sich teilweise von dem – im Zusammenhang der Katastrophenvermeidung teilweise unpassenden – Katastrophenbegriff des Katastrophenschutzrechts (i.e.S.) der Länder und ermöglicht zugleich die Abgrenzung vom allgemeinen Gefahrenabwehrrecht. Die Katastrophenvermeidung ist von der allgemeinen Gefahrenabwehr zu unterscheiden: Katastrophenvermeidung ist auf Risikominimierung ausgerichtet. Sie grenzt sich von der Gefahrenabwehr i.e.S. durch den abweichenden Gefährdungsgrad und Zeitpunkt ab, an dem staatliche Maßnahmen eingreifen. Staatliche Maßnahmen richten sich daher hier nicht auf die Bewältigung eines akut gefährlichen Sachverhalts, sondern steuern Risiken, d.h. Lebenssachverhalte, bei denen allein die Möglichkeit eines Schadens anzunehmen ist. Zugleich ist die Katastrophenvermeidung von der (akuten) Katastrophenabwehr, d.h. von der Bekämpfung bereits eingetretener Katastrophen sowie von der Katastrophenvorsorge, d.h. der Katastrophenbekämpfungsvorbereitung, abzugrenzen. Die Katastrophenbekämpfungsvorbereitung – hier insbesondere das Instrument der Risikoanalyse – hat jedoch eine wichtige verbindende Stellung zwischen Katastrophenabwehrrecht und Katastrophenvermeidungsrecht. Als Grundmodi der Katastrophenvermeidung lassen sich zwei Mechanismen unterscheiden: zum einen die Verhinderung potentiell schädigender Ereignisse als solcher und zum anderen die Verhinderung, dass aus einem einmal eingetretenen potentiell schädigenden Ereignis auch tatsächlich eine Schädigung erwächst. Es besteht eine Verfassungspflicht zur Katastrophenvermeidung. Diese ist insbesondere aus grundrechtlichen Schutzpflichten abzuleiten. Freilich besteht bei der Ausgestaltung des Katastrophenvermeidungsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Das vorbeugende (nicht akut abwehrende) Brandschutzrecht stellt teilweise Katastrophenvermeidung dar. Zu den hier einschlägigen Instrumenten der brandschutzrechtlichen Katastrophenvermeidung gehört grundsätzlich nicht etwa der bauliche Brandschutz i.e.S., sondern (teilweise) die Brandverhütungsschau. Vereinzelte Instrumente des Verkehrsrechts können katastrophenvermeidend wirken, so insbesondere technische Vorgaben für Verkehrsmittel im Massenverkehr (etwa technische Flug- und Eisenbahnsicherheit). Besonders bedeutsam für die Katastrophenvermeidung sind Teile des Umweltschutzrechts. Das Atomrecht, das Störfallrecht, Teile des Gefahrstoffrechts und das Abstandsgebot der Seveso-Richtlinie können dabei als echtes Katastrophenvermeidendes Umweltrecht qualifiziert werden, da sie Umweltverschmutzungen vermeiden sollen, die das Niveau einer katastrophalen Umweltverschmutzung erreichen können. Andere Teilgebiete des Umweltrechts adressieren Umweltbeeinträchtigungen weniger gebündelten Ausmaßes; hier kann mittelbare Katastrophenvermeidung durch Verhinderung von negativen Langzeit- oder Kumulationswirkungen erreicht werden, etwa im Klimaschutz- und Klimaanpassungsrecht.

Publications

  • Rechtliche Grundprobleme des Katastrophenschutzes, Festschrift für Sellner, 2010, S. 391-405
    M. Kloepfer
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Baden-Baden 2010
    M. Kloepfer (Hrsg.)
  • Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung, Baden-Baden, 2011
    M. Kloepfer (Hrsg.)
  • Hochrisikoanlagen - Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen, Baden-Baden 2012
    M. Kloepfer (Hrsg.)
  • Handbuch des Katastrophenrechts - Bevölkerungsschutzrecht, Brandschutzrecht, Katastrophenschutzrecht, Katastrophenvermeidungsrecht, Rettungsdienstrecht, Zivilschutzrecht. Schriften zum Katastrophenrecht, Bd. 9. Baden-Baden, 2015, insbesondere S. 379-536.
    Kloepfer, M.
 
 

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