Staatliche Sicherheitsstrategien im Wandel - Zum Verhältnis von Polizei und Militär in der "neuen Sicherheitsarchitektur" der Bundesrepublik Deutschland
Final Report Abstract
Die Befunde der Untersuchung stehen unter einem erheblichen methodischen Vorbehalt durch die restriktive Haltung des Bundesverteidigungsministeriums (unter zwei Ministern unterschiedlicher Parteien, in unterschiedlichen Koalitionen) war es nahezu unmöglich an ministeriell nicht gefilterte Informationen zu gelangen. Die wenigen Gespräche mit (ehemaligen) Angehörigen der Bundeswehr, die ohne Kenntnis des Dienstherren mit uns sprachen, gaben deutliche Hinweise darauf, dass neben der offiziellen viele abweichende existieren. Um die Tätigkeiten im Ausland - hinreichend würdigen zu können, fehlte dem Projekt ein eigener methodischer Zugang. Die vorhandenen Quellen reichen u.E. durchaus, um plausible Schlussfolgerungen für die Rückwirungen auf den Inlandseinsatz ziehen zu können. 1. Den Leistungen, die die Bundeswehr im Bereich des Katastrophenschutzes erbringen könnte, stehen keine rechtlichen Hindernisse im Wege, sondern solche, die aus der politischadministrativen Prioritätensetzung resultieren. Dabei geht es nur vordergründig um die Frage, ob die Bundeswehr mehr und verbindlichere Ressourcen für den Katastrophenschutz bereithalten soll, sondern darum, wie die öffentlichen Mittel zwischen militärischem und zivilem Bereich zu verteilen sind. Denn für weite Bereiche der Katastrophenhilfe wäre die entsprechende Ausstattung ziviler Einrichtungen eine durchaus plausible Alternative. Dies gilt etwa für den ABC-Schutz, die Sanitätskapazitäten oder die Ausrüstung mit schwerem Gerät. Unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Vorbereitung auf Katastrophenfälle wäre die Umschichtung zugunsten des THW, der Freien Träger und der Katastrophenschutzbehörden sinnvoller als die Spekulation auf ggt vorhandene freie militärische Kapazitäten. 2. Eine „Fähigkeitslücke" im Inland, die durch die spezifisch militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr geschlossen werden könnte, ist nicht ersichtlich. Die entsprechenden Szenarien militärischen Einschreitens bei kurz bevorstehenden terroristischen Angriffen sind - jenseits aller verfassungsrechtlichen Grenzen - unter den Bedingungen der Bundesrepublik bereits praktisch nicht anwendbar. 3. In den Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist insgesamt kein Tätigkeitsprofil erkennbar, das sie befähigen würde, polizeiliche Aufgaben unter den politischen und sozialen Bedingungen der Bundesrepublik wahrzunehmen. Die Anforderungen in Kriegs-, Bürger- oder Nachkriegsgesellschaften unterscheidet sich fundamental vom polizeilichen Alltag in Deutschland. 4. Selbst in den militärpolizeilichen Tätigkeitsbereichen sind nur wenig einsetzbare Ressourcen feststellbar. Wegen Personalmangel kann die Bundeswehr ihren eigenen Bedarf an Objektschutz bereits außerhalb von Krisen nicht mit eigenen Kräften decken. Fraglich ist deshalb, ob hier ein Entlastungspotenzial für die Polizei vorhanden ist Fraglich ist auch, ob die objektschützenden Soldaten zu angemessenen Reaktionen in der Lage sind, wenn es Konflikte mit Bürgerinnen geben sollte. Einzig im Bereich der Feldjäger sind Überschneidungen mit dem zivil-polizeilichen Handlungsprofil feststellbar. Quantitativ spielen sie auch in der transformierten Bundeswehr keine herausgehobene Rolle. Da sie am ehesten dem zivil-polizeilichen Profil entsprechen, brächten sie gerade nicht jene Fähigkeiten in die „neue Sicherheitsarchitektur" ein, die sich deren Befürworter von der Beteiligung der Bundeswehr versprechen.