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Rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmenssanierungen in Deutschland und England

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2010 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 163862859
 
Aktuelle Fälle von „Sanierungsmigration“ – deutsche Unternehmen verlegen ihren Mittelpunkt (oder auch nur ihre Rechtsform) nach England in der Annahme, dort bessere Sanierungschancen zu haben – bieten den Anlass, das deutsche und das englische Insolvenzrecht unter dem Blickwinkel der Sanierungsfreundlichkeit bzw. -feindlichkeit zu vergleichen. Das geschieht vor dem Hintergrund unterschiedlicher rechtskultureller Grundlagen. Das englische Recht vertraut eher auf die Selbstorganisation der Gläubiger und kennt daher ein ausformuliertes außergerichtliches Sanierungsverfahren. Das deutsche Recht hingegen vertraut mehr auf unabhängige Entscheidungsträger wie den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht und deren Arbeit in einem förmlichen Insolvenzverfahren. Allerdings wird im Bundesjustizministerium mit Blick auf England intensiv an einem Gesetzesentwurf über die außergerichtliche Sanierung gearbeitet, was dem vorliegenden Forschungsprojekt besondere Aktualität verleiht. In ihm geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sanierungsbemühungen detailliert zu analysieren und die Stärken und Schwächen beider Rechtsordnungen, durchaus auch mit Blick auf Harmonisierungsmöglichkeiten, herauszuarbeiten.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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