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Kriegsfolgenbewältigung in der lokalen Rechtsprechung des Oberlandesgerichtsbezirks Köln von 1945 bis 1948. Dargestellt am Bespiel des Landgerichts Bonn

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2009 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 163951020
 
Das Projekt untersucht am Beispiel der Zivilrechtsjudikatur des Landgerichts Bonn, wie die Nachkriegsjustiz mit den Folgen des Krieges umgegangen ist. Im Zentrum steht erstens eine methodengeschichtliche Perspektive. Gefragt wird, wie die Judikatur mit den nach 1933 weitgehend übernommenen und auf Normallagen zugeschnittenen Normen des Bürgerlichen Rechts die Ausnahmesituation der Nachkriegszeit bewältigt, ob und wie die Justiz bestehende methodische Handlungsspielräume genutzt und inwieweit sie neue Umwertungsstategien entwickelt hat. In einer zweiten, materiell-rechtlichen Perspektive wird untersucht, inwieweit die Judikatur durch die von ihr entwickelten Lösungen auf die Nachkriegsgesellschaft einwirkte, welchen Stellenwert der Nachkriegsjustiz also als Weg-bereiter (zurück) in eine normalisierte Gesellschaft gewann. Während die erste Fragestellung einen genuin rechtshistorischen Blickwinkel einnimmt, sucht die zweiten Fragestellung den Anschluss an aktuelle Forschungen und Fragestellungen der Geschichtswissenschaft über die Bewältigung der Nachkriegsfolgen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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