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Kapitalmarkteffizienz und Investmentrecht - Ökonomische und rechtliche Struktur des Publikums-Investmentfonds

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2010 bis 2012
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 175572382
 
Ein Kapitalmarkt wird als effizient bezeichnet, wenn die Preise der gehandelten Finanzinstrumente deren fundamentale Werte widerspiegeln. Die Effizienz von Kapitalmärkten (oder deren Fehlen) ist von herausragender Bedeutung für die Volkswirtschaft, aber auch für das Unternehmensrecht. Die an der Universität München entstandene, rechtswissenschaftliche Habilitationsschrift wertet den theoretischen und empirischen Erkenntnisstand zur Kapitalmarkteffizienz umfassend aus. Darauf aufbauend werden die juristischen und ökonomischen Grundlagen für die rechtliche Erfassung von Publikums-Investmentfonds als einer wichtigen Gruppe von Kapitalmarktakteuren herausgearbeitet; diese bestehen im Anlegerschutz als zentraler Zielsetzung, dem Wettbewerb nationaler Rechtsordnungen als wesentlicher Nebenbedingung und in der Eigentumszuordnung des Investmentfonds zu seinem Initiator bzw. Verwalter. Schließlich werden die wesentlichen Regelungen des Investmentrechts entfaltet, insbesondere die Pflichtenstellung des Verwalters, seine Überwachung durch Kontrollinstitutionen und die Anforderungen an die Publizität des Investmentfonds. Diese Regelungselemente werden auf die Funktion von Investmentfonds bezogen, als Kapitalsammelstellen zur Effizienz der Kapitalmärkte beizutragen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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