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Das "Charité Humans Remains Project"
Antragsteller
Professor Dr. Andreas Winkelmann
Fachliche Zuordnung
Wissenschaftsgeschichte
Förderung
Förderung von 2010 bis 2014
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 175718165
Das "Charité Human Remains Project" entstand im Oktober 2010 aus der Notwendigkeit, die geringen Kenntnisse zur Herkunft anthropologischer Sammlungen an der Charité und zu ihrem kolonial- und wissenschaftshistorischen Entstehungskontext zu verbessern, um adäquat auf Restitutionsforderungen reagieren zu können, die sich auf diese Sammlungen beziehen. Als regionale Schwerpunkte waren Australien und ehemalige deutsche Kolonien in Afrika vorgesehen. Inzwischen hat das Projekt erste Ergebnisse für Australien erzielt, insbesondere aber erfolgreich die Rückgabe von 20 Schädeln an Namibia im September 2011 wissenschaftlich vorbereitet und begleitet. Die Herkunft dieses begrenzten Konvoluts konnte durch interdisziplinäre Provenienzforschung - gestützt auf geistes- und naturwissenschaftliche Methoden - geklärt und ein Bezug zum Unrechtskontext des Kolonialkriegs 1904-1908 belegt und ausführlich dokumentiert werden. Allerdings hat der politisch motivierte frühe Termin der Rückgabe eines kleineren abgesicherten Teilbestands die ursprüngliche Planung, die umfassendere Forschung vor Rückgabeverhandlungen vorsah, den Projektverlauf einschneidend beeinflusst und für den afrikanischen Schwerpunkt die Forschung auf dieses kleine Konvolut aus Namibia eingeengt. Außerdem hat es sich als notwendig erwiesen, im Gegensatz zur ursprünglichen Planung auch außereuropäische Archivquellen für die historische Forschung heranzuziehen.Ziel der beantragten Fortsetzung der Forschungsförderung um ein Jahr ist die Bearbeitung von ursprünglich für die erste Förderperiode geplanten Sammlungsbestandteilen insbesondere aus Ostafrika sowie die Auswertung der bisher erschlossenen historischen Quellen im Hinblick auf den größeren wissenschafts- und kolonialhistorischen Kontext sowohl an den verschiedenen Herkunftsorten als auch am Sammlungsort Berlin. Durch den Vergleich der Erwerbskontexte von human remains in Australien und in mindestens zwei afrikanischen Regionen soll eine breite Basis für eine Einordnung in den historischen Kontext geschaffen und mit Blick auf Restitutionsforderungen, die letztlich die Forderung einer wertenden Betrachtung historischer Ereignisse mit sich bringen, kritisch diskutiert werden. Außerdem werden wir in der beantragten Auslaufperiode den von uns am 4.-6. Oktober 2012 organisierten wissenschaftlichen Workshop zum Thema 'Anthropologische Sammlungen im deutschsprachigen Raum und diesbezügliche Restitutionsfragen' auswerten und den zugehörigen Tagungsband herausgeben. Auf der Basis unserer eigenen bis dahin erfolgten Forschungen und der auf diesem Workshop vorgetragenen Positionen verschiedenster Institutionen und Disziplinen sowie in Abstimmung mit dem Deutschen Museumsbund soll ein Vorschlag für zukünftige Richtlinien im Umgang mit anthropologischen Sammlungen aus der Kolonialzeit und entsprechenden Rückgabeforderungen erarbeitet werden, wie sie im deutschsprachigen Raum bisher fehlen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Beteiligte Person
Professor Dr. Thomas Schnalke