Das Thema eignet sich glänzend, um Russland in einem europäischen Kontext zu verorten. Nicht nur auf der Ebene der Wissenschaftsgeschichte und des Wissenschaftleraustauschs erwies sich das Zarenreich als ein fester Bestandteil europäischer Kommunikationskreise, sondern auch in Bezug auf Lebensmittelqualität und Verbraucherschutz. Im Spätsommer 1908 berief die Schweizer Gesellschaft des Weißen Kreuzes einen internationalen Kongress zum Kampf gegen die Lebensmittelfalsifikation nach Genf ein. Aufgabe war, Inhaltsstoffe und Grenzwerte von ca. zwei Dutzend gängiger Nahrungs- und Genussmittel international einheitlich festzulegen. Als eine wichtige innenpolitische Folge dieses internationalen Kongresses gründete der russische Ministerrat Ende Mai 1909 beim Ministerium für Handel und Industrie ein ständiges Komitee, das landesweit Maßnahmen gegen Lebensmittelfalsifikation ergreifen und die gemeinsamen Anstrengungen mit den Organen der lokalen Selbstverwaltung koordinieren sollte. Die Verabschiedung internationaler Standards geschah nicht unbedingt im Verbraucherinteresse, wie das Beispiel der mit einem Wasseranteil von weniger als 10% international konkurrenzlosen sibirischen Butter lehrte. Als ausgehend von Dänemark kurz vor dem Ersten Weltkrieg international die Grenzwerte des Wassergehalts auf 16% angehoben wurde, glichen die sibirischen Molkereien ihr Produkt in Kürze dem Grenzwert an: Der Verbraucher erhielt nun ein minderwertigeres Produkt als früher zum alten Preis. Im Unterschied zum Deutschen Reich gab es im Zarenreich weder einen Verband der Lebensmittelindustriellen noch eine berufsständische Organisation der Chemiker. Auch unterblieben hier Versuche seitens der Wirtschaft, eigene wissenschaftliche Standards zu formulieren bzw. Grenzwerte zu setzen. Offenbar waren die branchenspezifischen, regionalen und ethnokonfessionellen Unterschiede der Unternehmer, die bis zur Revolution von 1905 politisch unorganisiert blieben, zu groß. So überließ die Wirtschaft dieses Feld den Wissenschaftlern, den lokalen Behörden und dem Staat. Weil das Ancien régime begann, sich für die Verbraucherbelange zu engagieren, trug es dazu bei, die Kluft, die weite Teile der Bevölkerung in der Revolution der Jahre von 1905 bis 1907 als unüberwindlich empfunden hatte, zu verringern. Der „Staat“ galt nicht mehr als Gegenpol der Gesellschaft. Er war bereit, mit der Gesellschaft in Kontakt zu treten, ihre Anliegen aufzunehmen und ihr zugleich die Chancen zu eröffnen, selbsttätig im lokalen Rahmen durch Verordnungen den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Dies kann als ein Schritt weg vom russischen Interventionsstaat gedeutet werden. Die Verbraucher selbst wurden, sieht man einmal von der wachsenden Zahl von Konsumgenossenschaften ab, nicht weiter aktiv. Die Verbraucher betrachteten Labore und ihr wissenschaftliches Personal als verlässliche Partner und Vertrauensagenturen. Mit ihrer wissenschaftlichen Expertise halfen diese ihnen, in dem unüberschaubaren Dickicht komplexer, moderner Marktbeziehungen die Informationsasymmetrien zwischen Anbietern und Käufern zu minimieren. Allerdings galt hier das Paradoxon der gleichzeitigen Vermehrung von Wissen und Nichtwissen: Je intensiver die Lebensmittelüberwachung wurde, desto mehr Lebensmittelmängel förderte sie zu Tage. Oft waren es gerade die Lebensmittelsfälscher, die sich den wissenschaftlichen Fortschritt als Erste zu Nutze machten. Daher ist der Kampf gegen die Produktverfälschung kaum als lineare Erfolgsgeschichte zu schreiben. Auf einem geringeren Niveau als im Deutschen Reich befand sich auch Russland auf dem Weg der Systematisierung, Professionalisierung und Intensivierung der Nahrungsmittelkontrolle. Auch im Zarenreich avancierten Markenzeichen und Prüfsiegel zum Qualitätssignum. Garantierten die Labore Mindeststandards, waren einige Firmen im Hochpreissegment wie der Wodkaproduzent Šustov oder der Gebäckfabrikant Ėjnem bereit, ihre Warenqualität durch eigene Qualitätskontrollen zu gewährleisten, einerseits um das eigene Renommee abzusichern, anderseits aber auch, um den hohen Preis des eigenen Produkts zu rechtfertigen. Auf einem anderen Blatt stand allerdings das „kurze Gedächtnis“ des Konsumenten. In aller Regel änderte der Konsument nach einem Lebensmittelskandal nur kurzfristig seine Konsumgewohnheiten, um alsbald wieder in gewohnte Muster zu verfallen. Darin unterschied sich der Käufer an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert im Zarenreich strukturell nicht von dem mündigen citizen-consumer westlicher Provenienz des 21. Jahrhunderts.