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Bankenaufsichtsrecht im europäischen Regulierungs- und Verwaltungsverbund

Antragstellerin Professorin Dr. Elke Gurlit
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2011 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 188626546
 
Ungeachtet seiner praktischen Bedeutung ist das Bankenaufsichtsrecht in Systembildung und Dogmatik unterentwickelt. Das Forschungsvorhaben will einen substanziellen Beitrag zu einer dogmatischen Grundlegung des Bankenaufsichtsrechts leisten. Ausgangspunkt sind die Leitbegriffe der verwaltungsrechtlichen Systembildung (Aufgaben, Verwaltungsorganisation, Handlungsformen, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Haftung). Hiermit verbindet sich vornehmlich das Anliegen, das Bankenaufsichtsrecht vom Allgemeinen kommend zu strukturieren. Zugleich soll der Standort des Bankenaufsichtsrechts innerhalb der Regelungskonzepte des öffentlichen Wirtschaftsrechts bestimmt werden. Die Änderungen der Aufsichtsarchitektur als Konsequenz der Finanzmarktkrise sind Herausforderung und Chance zugleich. Insbesondere die Verschränkung des Verwaltungsvollzugs mit der Europäischen Ebene macht es notwendig, nicht nur die materiell rechtlichen Impulse des internationalen und europäischen Rechts, sondern vor allem ihren Einfluss auf Verwaltungsorganisation, Verfahren und Rechtsschutz in einer kohärenten Grundlegung abzubilden, die die Bankenaufsicht als einen europäischen Regulierungs- und Verwaltungsverbund erfasst.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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