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Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten - Eine Untersuchung zum subjektiven und objektiven Tatbestand im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2011 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 201138181
 
Die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen hängt vielfach nicht nur von den einschlägigen Strafvorschriften, sondern auch von zivil-, öffentlich- und europarechtlichen Regelungen ab, die in unterschiedlicher Form an der Konstituierung von Strafbarkeiten beteiligt sein können. Dieses Phänomen tritt im allgemeinen Strafrecht gelegentlich, im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht dagegen fast flächendeckend auf, so dass es nahe lag, die verschiedenen Aspekte des Zusammenspiels von strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Normen vor allem mit Bück auf diese Teilgebiete zu untersuchen. Im Rahmen dieser Arbeit wird insbesondere die schon seit der Frühzeit des Reichsgerichts heftig umstrittene Abgrenzung des Tatbestands- vom Verbotsirrtum und des untauglichen Versuchs vom Wahndelikt umfassend erörtert. Ebenfalls behandelt und dazu in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden die Frage der Rückwirkung bei nachträglicher Änderung außerstrafrechtlicher Normen und der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, dessen strikte Geltung unterlaufen zu werden droht, wenn Strafbarkeiten durch Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten faktisch mitbegründet werden. Hieraus entsteht erstmals ein problemübergreifender Ansatz, der auch ein tragfähiges dogmatisches Fundament für neue praxisrelevante Fragestellungen bietet, die sich durch die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung unserer Rechtsordnung ergeben. Die Arbeit bringt die strafrechtliche Forschung damit einen entscheidenden Schritt voran.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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