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Finanzverfassung als Gesamtsystem

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2011 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 204408314
 
Die lange Zeit gut funktionierende Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland wird in den vergangenen Jahren v.a. durch drei große Entwicklungen herausgefordert: Es zeigt sich, dass wesentliche Staatsaufgaben nicht mehr im Rahmen der ordentlichen Haushalte, sondern nur noch durch Sondervermögen und Fonds bewältigt werden: Die Wiedervereinigung, die Finanzkrise und nun der Umbau der Energieversorgung werden so an der Grenze des Finanzverfassungsrechts finanziert. Damit verbunden ist die zunehmende Abkehr vom klassischen Finanzierungsmittel des Rechtsstaates, der Steuer. Diese wird zunehmend durch nicht-steuerliche Abgaben ersetzt. Auch dieses Phänomen vermag die im Kern steuerbezogene Finanzverfassung (Art. 105-108 GG) nicht und oder zumindest nicht hinreichend zu erfassen. Schließlich hat das europäische Recht einen immer stärkeren Einfluss auf die deutsche Finanzordnung gewonnen. Zu nennen sind die Maastricht-Kriterien (Art. 126 AEUV) und die immer detaillierteren Vorgaben für die nationale Wirtschafts- und Steuerpolitik, die im Zuge der Bewältigung der Euro-Krise noch weiter ausgebaut werden. Das Grundgesetz hat dies bislang ebenfalls erst ein Ansätzen textlich verarbeitet (vgl. Art. 104a Abs. 6, Art. 109 Abs. 2 u. Abs. 5 GG), die wissenschaftliche Verknüpfung von europäischer und deutscher Regelungsebene fehlt bislang noch. Daher soll im Zuge des Projekts „Finanzverfassung als Gesamtsystem" eine umfassende Systematisierung des deutschen Finanzverfassungsrechts mit ihren Bezügen Europäischen Finanz(verfassungs)recht erarbeitet werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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