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Rechtsdogmatik. Studien über eine Grundform rechtswissenschaftlichen Denkens und Arbeitens.

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2013 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 235153866
 
Gegenstand des Forschungsvorhabens ist das rechtsdogmatische Denken und Arbeiten als eine Grundform rechtswissenschaftlicher Forschungstätigkeit, die vornehmlich das Selbstverständnis der deutschsprachigen Rechtswissenschaft prägt. Zu den Anliegen der Rechtsdogmatik gehört es, das vorhandene, von der Rechtspraxis gehandhabte und geprägte Recht begrifflich zu erfassen, zu durchdringen und zu ordnen. Darüber hinaus will Rechtsdogmatik die rechtliche Arbeit anleiten und zur Lösung in der Praxis auftretender Rechtsfragen beitragen. Schon aus diesem Grund kann sich die dogmatische Arbeit nicht in einer Beschreibung einer bestehenden Rechtsordnung erschöpfen. Vielmehr formt sie das Verständnis dieser Ordnung mit und erhebt mit ihren Antworten auf Rechtsfragen den Anspruch rechtsordnungsgemäßer Lösungen. Insoweit ist sie dem Richtigkeits- bzw. Gerechtigkeitsanspruch jeder Rechtsordnung unterworfen. Die Rechtsdogmatik bemüht sich darum, die Vorstellungen und Einsichten über das positive Recht zu sichten und zu sichern, indem sie Begriffe formt, Unterscheidungen einführt, Figuren und Prinzipien entwickelt oder etwa Fallgruppen bildet. Auf diese Weise hält sie ein Wissensreservoir über das Recht für die Praxis vor und trägt zugleich zur Erlernbarkeit praktischer Rechtsarbeit bei. Ferner hinterfragt sie mit ihren Reflexionen die bestehenden Vorstellungen oder Entscheidungen der Praxis und leistet so einen Beitrag zur Rationalisierung des Rechts. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Vorhaben folgende Ziele: Erstens sollen die Eigenheiten dogmatischen Denkens und Arbeitens aufgezeigt sowie die Instrumente und Techniken vorgestellt werden, deren sich Rechtsdogmatiker bedienen. Zweitens soll gezeigt werden, welche unterschiedlichen Selbstverständnisse unter dem Begriff der Rechtsdogmatik versammelt sind. Denn das dogmatische Denken und Arbeiten ist weit weniger homogen, als gemeinhin angenommen wird. Dementsprechend gibt es auch nicht eine Art, sondern verschiedene Arten dogmatischen Denkens und Arbeitens. Drittens sollte es aufgrund der gewonnenen Einsichten möglich sein, den Rationalitätsgehalt dogmatischer Arbeit besser abzuschätzen und den Status dogmatischer Aussagen zu bestimmen. Die disziplinäre Aufklärung lässt nicht nur fundierter über den Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz urteilen, sondern bildet vor allem die notwendige Basis, um erfolgreich mit den Kultur-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften interdisziplinär zusammenzuarbeiten. Viertens sollen jene Punkte herausgearbeitet werden, an denen die Rechtsdogmatik ansetzen sollte, um ihre Bedeutung im internationalen Forschungsgespräch zu sichern. Das Forschungsvorhaben versteht sich auch als ein Beitrag zur Selbstvergewisserung der deutschen Rechtswissenschaft im Internationalisierungsprozess.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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