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Make Family Support Appropriate.Qualitative Analysis of Preliminary Consultations

Subject Area Education Systems and Educational Institutions
Term from 2013 to 2015
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 236921590
 
Final Report Year 2017

Final Report Abstract

Gespräche zu führen ist ein selbstverständlicher und zugleich empirisch wenig beachteter Bestandteil der Alltagspraxis in der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Professionelle und Adressat*innen stellen in Gesprächen Arbeitsbeziehungen her, verhandeln die Gestaltung und den Verlauf einer sozialpädagogischen Hilfeleistung und verständigen sich über Probleme und deren Bearbeitung. Gelten Gesprächsführung und die Herstellung von Arbeitsbeziehungen unstrittig als ein wesentlicher Ausweis von Professionalität, kommt den Interaktionspraxen demgegenüber im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe wenig Aufmerksamkeit zu. Mit der Analyse von Erstgesprächen zwischen Müttern und Professionellen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe wurde in dem vorliegenden Forschungsprojekt nach der kommunikativen Eröffnung und Etablierung der Hilfe sowie Kategorisierung der Person als Fall gefragt. Demnach wird eine Person vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Informationen in Erstgesprächen zu einem institutionell bearbeitbaren Fall ‚gemacht’. Dieses ‘establishing caseness’ (White 1999) beinhaltet insofern eine kommunikative Hervorbringung des ‚Falls’ und Kategorisierung als Adressat*in eines Leistungsangebots, d.h. die Person wird in Passung zu den spezifischen institutionellen Möglichkeiten und Anforderungen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe gebracht. Während in bisherigen gesprächsanalytischen Forschungen die Falletablierung und die Herstellung von institutionellen Passungsverhältnissen mittels Kategorisierungsprozessen insbesondere als Leistung der Professionellen verhandelt wurde, zeigt das vorliegende Projekt, das und wie Adressat*innen der Sozialpädagogischen Familienhilfe, die die Hilfe als ‚Selbstmelder*innen’ ersucht haben, der Anforderung nachkommen, sich als ‚legitime’ Adressat*innen auszuweisen. Den Adressat*innen der Sozialpädagogischen Familienhilfe kommt damit über ihren besonderen ‚Status’ als ‚Selbstmelder*innen’ eine nicht unwesentliche, riskante (Eigen-)Verantwortlichkeit für die Falletablierung und Fallprozessierung zu, die sie unter Verwendung verschiedener Gesprächspraktiken vollziehen.

 
 

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