Detailseite
Projekt Druckansicht

Adäquate Interessenvertretung Geschädigter bei Gruppen- und Verbandsklagen und die Rolle des Gerichts

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2013 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 239162599
 
Das Projekt untersucht die die angemessene Interessenvertretung Geschädigter im Zusammenhang mit Grundfragen des prozessualen Rechtsschutzes in Massenverfahren bzw. Kollektivklagen, die auf Schadensersatz gerichtet sind (z.B. Kapitalanlegerschäden, Produkthaftungsfälle, Verbraucherschäden durch unlautere Werbung, Kartellabsprachen, Massenverträge). In Europa haben sich - teilweise dem Vorbild der US-amerikanischen class action folgend - verschiedene Modelle des kollektiven Rechtsschutzes gebildet (Gruppenklagen, Verbandsklagen, Streitbeilegungsverfahren), in denen die große Anzahl Geschädigter häufig nach einem Repräsentationsmodell von einem Geschädigten, einem Verband oder eine Behörde vertreten werden. Trotz des oft verbindlichen Verfahrensausgangs haben die Geschädigten häufig keine eigenen Beteiligungsrechte im Verfahren. Vor dem Hintergrund ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren müssen dergleichen Verfahren eine angemessene Vertretung der Geschädigten sicherstellen. Dabei kommt dem Gericht eine wichtige Funktion zu, die über das herkömmliche Rollenverständnis des Richters hinausgehen kann. Das beantragte Projekt untersucht in diesem Zusammenhang rechtsvergleichend drei Fragen: 1) Wie kann die Auswahl des "richtigen" Gruppenvertreters sichergestellt werden? Empfiehlt sich eine Ernennung durch das Gericht, eine "Selbsternennung" des Klägers oder muss eine demokratische Legitimation durch die vertretenen Geschädigten erfolgen? Welche Voraussetzungen müssen Verbände für eine Klagebefugnis erfüllen? 2) Inwieweit und mit welchen Instrumenten soll das Gericht während des laufenden Zivilprozesses überwachen und sicherstellen, dass der Gruppenvertreter die Interessen der Geschädigten adäquat wahrnimmt? 3) Rechtsvergleichend zeigt sich, dass Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes sehr häufig in einem Vergleich enden. Verfahren, wie sie etwa in den Niederlanden existieren, sind speziell auf die gerichtliche Verbindlicherklärung von außergerichtlich von repräsentativen Organisationen ausgehandelten Vergleichen angelegt. Bestehende Regelung zum kollektiven Rechtsschutz zu class actions im common law sowie in Europa sehen regelmäßig eine gerichtliche Genehmigung des Vergleichs vor. Dies stellt das Gericht vor die schwierige Aufgabe, anhand welcher Kriterien, mit welchen Instrumenten und welchem Aufwand die Angemessenheit des Vergleichs zu prüfen ist. Das Projekt will zu allen drei Fragestellungen auf rechtsvergleichender Basis Kriterien erarbeiten, die als Handreichung für den europäischen/deutschen Gesetzgeber bzw. für Gerichte herangezogen werden können.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung