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Grundrechtsföderalismus: Perspektiven von Dialog und Pluralismus in der Mehrebenen-Grundrechtsjudikatur. Deutschland, USA und Europa im Vergleich
Antragsteller
Professor Dr. Thomas Kleinlein
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2013 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 245511818
In einer vergleichenden Studie möchte ich Erkenntnisse über die unterschiedlichen Potentiale für eine dialogische und pluralistische Grundrechtsjudikatur gewinnen, die föderalen Grundrechtssystemen innewohnen. Gegenstand der Untersuchung sind Deutschland, die USA und die EU. Ich verspreche mir einen praktischen Ertrag meiner Forschung vor allem für die aktuellen Herausforderungen, mit denen der Grundrechtsschutz in Europa konfrontiert ist. Dabei denke ich zum einen an die Rolle des EuGH nach einem Beitritt der EU zur EMRK und dessen Rechtsschutzsystem, zum anderen an die des Bundesverfassungsgerichts im Zuge einer immer weiter voranschreitenden Europäisierung. Vor diesem Hintergrund scheint es mir angemessen, als Alternative zu einem verbreiteten staats- und souveränitätszentrierten Verständnis eine föderale Theorie der Mehrebenen-Grundrechtsjudikatur zu entwickeln. Dazu werde ich ein besonderes Augenmerk auf effektiven Grundrechtsschutz für das Individuum im Mehrebenensystem sowie auf die Modi und Verfahren der Interaktion und die Aufgabenverteilung zwischen den Grundrechtsgerichten richten - auf den Föderalismus als Form des konstruktiven Dialogs. Mit einer solchen föderalen Sichtweise lassen sich dogmatische Figuren, über die Anwendungsbereiche, Kontrollmaßstäbe und -intensität definiert werden, gerade auch als Ausdruck der institutionellen Strukturen und der Interaktion der beteiligten Gerichte begreifen.Das Arbeitsprogramm habe ich in vier Schritte untergliedert: Zunächst werde ich die unterschiedlichen kompetentiellen und institutionellen Rahmenbedingungen des Grundrechtsföderalismus in Deutschland, den USA und der EU herausarbeiten. Im zweiten Schritt werde ich das vielschichtige Phänomen der Unitarisierung durch föderale Grundrechte näher analysieren und unitarisierende wie dezentralisierende Momente aufzeigen. Im dritten Arbeitsschritt suche ich das Potential für einen besseren, angemesseneren Grundrechtsschutz in einer Konvergenz der Grundrechtsinterpretation, die auf der Interaktion der Grundrechtsgerichte beruht. Dazu werde ich untersuchen, wie im Grundrechtsföderalismus auf der Grundlage des föderalen Wettbewerbs und des zwischengerichtlichen Dialogs Konvergenz statt einseitiger Unitarisierung erzielt werden kann. Voraussetzung dafür ist eine Interaktion auf Augenhöhe. Deswegen werde ich insbesondere die Strategien analysieren, die einzelstaatliche Grundrechtsgerichte entwickelt haben, um die Reichweite ihrer Rechtsprechung über die eigene Jurisdiktion hinaus zu erweitern und damit ihre Bedeutung als Dialogpartner zu stärken. Im vierten Schritt werde ich schließlich untersuchen, aufgrund welcher dogmatischer Figuren und Verfahren sich die Grundrechtsjudikatur für föderale Vielfalt öffnen kann. Dazu werde ich Vorschläge entwickeln, die sich auf der Grundlage der vorangegangenen Untersuchungsschritte als strukturadäquat darstellen und damit Gerichten in Mehrebenensystemen als mögliche Handlungsanleitung dienen können.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen