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Ermittlungsmaßnahmen gegen Zeugnisverweigerungsberechtigte

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2014 bis 2018
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 250978755
 
In der StPO gibt es viele Vorschriften, die Sonderregeln für Ermittlungsmaßnahmen gegen Zeugnisverweigerungsberechtigte beinhalten. Die Regelungen sind jedoch uneinheitlich. Gegenstand des Projekts ist daher die grundlegende Untersuchung all dieser Vorschriften. In der ersten Phase des Projekts wurde bereits das Fundament für die Untersuchung gelegt. Dabei wurde auf Erkenntnisse der Gesetzgebungslehre zurückgegriffen, um Kriterien für die Bewertung eines Regelungssystems zu erhalten. Auch wurden die Interessen der am Konflikt Beteiligten umfassend analysiert. In der zweiten Förderphase sollen die gewonnenen Erkenntnisse für die Analyse des geltenden Rechts fruchtbar gemacht werden. Hierzu werden zunächst die potentiellen Ziele ermittelt, zu deren Verwirklichung die Sonderregeln zu Ermittlungsmaßnahmen gegen Zeugnisverweigerungsberechtigte dienen könnten, z.B. Umgehungsschutz, Schutz der kommunikativen Vertraulichkeit oder Beschuldigtenschutz. Auch sollen die Grenzen der legislativen Tätigkeit betrachtet werden, die sich aus höherrangigem Recht ergeben. Sodann wird das geltende Recht auf Basis der potentiellen Regelungsziele unter Berücksichtigung der rechtlichen Grenzen analysiert. Dabei soll für jedes potentielle Ziel untersucht werden, inwieweit es im geltenden Recht verwirklicht ist. Dies geschieht, indem jeweils unterstellt wird, dass das geltende Recht das entsprechende Ziel verfolgt, und die Sonderregeln entsprechend ausgelegt werden. Den Schwerpunkt bildet dabei die Frage, welche Zeugnisverweigerungsberechtigten bei welchen Ermittlungsmaßnahmen berücksichtigt worden sind und in welchem Verhältnis die einzelnen Regeln zueinander stehen. Im Ergebnis wird sich zeigen, ob die gesetzliche Regelung ein klares Ziel verfolgt und, falls ja, welches dies ist. Da anzunehmen ist, dass sich das geltende Recht mit keinem der Regelungsziele vollständig erklären lässt, soll im Anschluss ein eigener Regelungsvorschlag entwickelt werden. Hierbei wird auf die Erkenntnisse aus der ersten Förderphase und auf die in der zweiten Förderphase erfolgten Analyse zurückgegriffen.Im Ergebnis soll das Projekt zu folgenden Erkenntnissen führen: 1. Analyse der für den Gesetzgeber geltenden rechtlichen Grenzen, 2. Analyse der Sonderregeln für Ermittlungsmaßnahmen gegen Zeugnisverweigerungsberechtigte im geltenden Recht, 3. ein alternativer Regelungsvorschlag.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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