Edition of the Apparatus vetus to the Constitutions of Melfi by Emperor Frederick II of Hohenstaufen (1231)
Final Report Abstract
Das Editionsvorhaben konnte in seinem Kernbestand, der Transkription, Annotation und Edition des ältesten Glossenapparats zum Liber augustalis, erfolgreich durchgeführt werden. Erschwerungen traten dadurch ein, dass eine ganze Reihe von Glossen sich in der Leithandschrift an ganz anderer Stelle befanden und nicht mit den üblichen Indices mit dem Haupttext verknüpft waren, so dass die erforderlichen Zuordnungen erst nach vollständiger Transkription aller Glossen und dem vollständigen Abgleich aller Glossen mit der gedruckten Version der späteren Glossa ordinaria erfolgen konnte. Überraschungen boten die Editionsarbeiten in inhaltlicher Hinsicht, als in viel stärkerem Umfang als zu erwarten war auf die Summen des Azo zum römischen Recht und in hohem Maß auf langobardisches Recht in Form der Lombarda zurück gegriffen wurde. Durch die Glossierungstätigkeit wurde eine stärkere Systematisierung der einzelnen Konstitutionen geleistet und somit der Liber Augustalis als Gesetzbuch aufgefasst und von den sizilianischen Richtern handhabbar gemacht.
Publications
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Der erste Glossator des Liber augustalis Friedrichs II., in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 70 (2014), S. 489 - 519
Spadaccini, Michele
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Das in Fossacesia neu aufgefundene Fragment der Konstitutionen Friedrichs II., in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 71 (2015), S. 569-588
Spadaccini, Michele
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Riflessione su un codice proveniente dal Mezzogiorno svevo - angioino conservato nella Lillian Goldman Law Library – Yale University, in: Mittelalter. Interdisziplinäre F orschung und Rezeptionsgeschichte 1 (2018), S. 149 -163
Spadaccini, Michele