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Die Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit. Kaufmännische Gutachten, gerichtliche Praxis und ihr Beitrag zur Entwicklung einer handelsrechtlichen Normativität in der Frühen Neuzeit

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2014 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 263014947
 
Der bislang unter rechtshistorischen Gesichtspunkten weitgehend unerforschte Bestand der Akten der Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit soll im Hinblick auf die aus ihr hervorgegangenen sog. Parere ausgewertet werden. Insgesamt soll die empirische Aufarbeitung dieser Rechtsgutachten, die außerprozessual oder im Rahmen streitiger Verfahren erstellt wurden, zum weiteren Verständnis der vormodernen Handels- und Rechtsgeschichte beitragen. Besonders sollen neue Erkenntnisse über das Verhältnis von einheimischem deutschem zu rezipiertem römischem Recht gewonnen und damit Antworten auf eines der zentralen Probleme des Usus modernus gefunden werden. Gerade Handelsstreitigkeiten sind dabei generell geeignet, sich wegen der ihnen zugrundeliegenden, vornehmlich statutarischen Regelungen bzw. gewohnheitsmäßigen Übungen von den bisherigen Erkenntnissen, etwa bei der Frage, inwieweit die Rechtsanwendungslehre wirklich zum Tragen kam, abzuheben. Die Rechtsgutachten können Auskunft darüber geben, wie und in welchem Ausmaß Rechtsinstitute, darunter insbesondere auch gewohnheitsmäßige, gleichermaßen umgesetzt, fortgebildet und verbreitet wurden. Eine systematische Untersuchung der sogenannten Parere wird in der Forschung seit dem 19. Jh. gefordert, weil diese Gutachten zwischen allen relevanten Handelsplätzen Europas zirkulierten und zum Verständnis der in der Frühen Neuzeit an vielen Handelsplätzen etablierten speziellen Handelsgerichtsbarkeit grundlegend sind. Außerdem soll der Frage nachgegangen werden, ob sich durch die überregionale Bedeutung der Parere auch die örtliche Gerichtsbarkeit insgesamt emanzipierte. Schließlich soll die auch von rechtshistorischer Seite geführte Diskussion um eine lex mercatoria wichtige neue Impulse erhalten. Geklärt werden soll, ob sich auf der Basis der Parere ein überpartikulares Handelsrecht herausbildete, waren die Gutachten doch einerseits v.a. von Kaufleuten für Kaufleute erstellt worden, und wurden sie andererseits vermutlich auch über den konkreten Anwendungsfall hinaus zur Entscheidung gleichgelagerter Fälle herangezogen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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