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Der Reichstag zu Augsburg 1582 (bearbeitet von Dr. Josef Leeb) Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556-1662
Antragsteller
Professor Dr. Dietmar Willoweit
Fachliche Zuordnung
Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung
Förderung von 2006 bis 2007
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 26661976
Nach den Bänden für 1570 (1988), 1586 (1994), 1558/1559 (1999) und 1566 (2002), die dankenswerterweise alle mit Hilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft publiziert wurden, kommt die Abteilung Reichsversammlungen 1556-1662 mit den neuen Bänden 1567 - hierfür habe ich im Namen der Kommission mit Schreiben vom 18.11.2005 bereits einen Antrag auf Publikationsbeihilfe gestellt - und 1582 ihrem Ziel ein Stück näher, die Reichstage und daneben wichtige Kurfürsten-, Reichskreis- und Reichsdeputationstage im Zeitraum zwischen 1556 und 1586 zu dokumentieren. Die Regensburger Reichstage von 1556/57 und 1576 sind schon seit einiger Zeit in Bearbeitung. Nachdem die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Juli 2004 eine weitere Sachbeihilfe für diese Abteilung bewilligt hat, konnten auch die Arbeiten am Reichsdeputationstag von 1564 aufgenommen werden, die gut vorankommen. Auf dem Programm des Reichstags von 1582 standen alle Standardthemen der Reichsversammlungen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts: Von der Türkenhilfe über die Rekuperation verlorener Reichsgebiete bis zu Reichsjustiz, Reichsmatrikel und Reichsmünzwesen. Die Bilanz des ersten Reichstags Kaiser Rudolf II. (1576-1612) fällt mit Blick auf den Reichsabschied eher bescheiden aus. Prägend waren für die Augsburger Versammlung hingegen verschiedene konfliktträchtige Nebenverhandlungen: Die Reichsstädte beharrten bis zur Verweigerung der Reichssteuer auf dem ius reformandi und der Zuerkennung des vollberechtigten Stimmrechts auf dem Reichstag, um die gleichrangige Reichsstandschaft mit den Reichsfürsten zu erreichen. Der Streit um das Sessionsrecht des protestantischen, vom Kaiser nicht belehnten Magdeburger Bistumsadministrators, also die Auseinandersetzung um die Gültigkeit des Geistlichen Vorbehalts, hielt die Verhandlungen für mehrere Tage auf. Beide Konflikte prägten lange Zeit die einseitig negative Sicht der Forschung auf den Reichstag, den man für eine Beschleunigung des Auflösungsprozesses der Reichsverfassung verantwortlich machte. Die Edition kann dieses Bild revidieren. Der Reichstag von 1582 markiert damit nicht das Ende der Konsolidierungsphase seit 1555, er bildet keinen Wendepunkt hin zur Polarisierung im Vorfeld des Dreißigjährigen Kriegs. Wohl warf er Schlaglichter auf Schwachstellen der Friedensordnung von 1555. Ebenso wird jedoch deutlich, dass Möglichkeiten existierten, die Kooperation trotz fortschreitender Konfessionalisierung fortzusetzen und das System der Friedenswahrung funktionsfähig zu erhalten.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen