Detailseite
Projekt Druckansicht

Gewaltenteilung und die Macht von Partizipation: Der Einfluss der Bürger auf delegierte Rechtsetzung in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2014 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 267028657
 
Beteiligung ist ein machtvolles Mittel, das die Ausübung von öffentlicher Gewalt in allen drei Gewalten beeinflusst. Mehr entsprechender Einfluss wird von den Bürgern eingefordert. Während es in den Vereinigten Staaten beeindruckende Möglichkeiten der Beteiligung gibt, sieht es in der EU und in Deutschland anders aus. In den letzten Jahren gab es hier aber Erweiterungen von Partizipationsmöglichkeiten. Aller Voraussicht nach wird dieser Prozess der Schaffung und Erweiterung neuer Partizipationsmöglichkeiten weitergehen. Die geplante Studie "Die Gewaltenteilungslehre und die Macht der Partizipation: Der Einfluss der Bürger im Rahmen delegierter Rechtsetzung in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland" hat zum Ziel, unter besonderer Berücksichtigung delegierter Rechtsetzungsbefugnisse - d.h. exekutiver Rechtsetzung - ein Modell der Bürgerbeteiligung an der Ausübung aller staatlichen Gewalt, d.h. aller drei Gewalten, zu entwickeln. Dieses Modell ist erforderlich, um zwei entscheidende Fragen beantworten zu könne: Erstens, wer ist an der Ausübung öffentlicher Gewalt zu beteiligen und zweitens, welche Rechtswirkung soll von der Beteiligung ausgehen. Da diese Fragen nicht durch Partizipation selbst beantwortet werden, soll auf die Gewaltenteilungslehre zurückgegriffen werden. Versteht man die Gewaltenteilungslehre als Organisationsprinzip, das dem Ausgleich kollektiver und individueller Selbstbestimmung dient, so kann die Gewaltenteilungslehre genutzt werden, um Beteiligung zu konzeptualisieren. Dies erscheint als der richtige Weg, da die Gewaltenteilungslehre ebenso wie Beteiligung dem Schutz der Rechte des Einzelnen, der kollektiven Entscheidungsfindung bzw. der Teilhabe an der Entscheidungsfindung und der Effizienz der Ausübung öffentlicher Gewalt dienen.Um die praktischen Auswirkungen und Nutzen des Modells zu testen, wird Partizipation i.R.v. delegierten Rechtsetzungsverfahren in den USA, der EU und Deutschland analysiert. Dabei wird gefragt, ob und wie die viel weiter fortgeschrittenen Beteiligungsrechte in den Vereinigten Staaten genutzt werden können und ggf. sollten, um Partizipation in der EU und in Deutschland zu verbessern. Das Neue an der Studie ist neben der rechtsvergleichenden Perspektive vor allem der holistische Ansatz, der darauf angelegt ist, Partizipation im Rahmen aller drei Staatsgewalten zu konzeptualisieren. Obwohl Partizipation und direkte Demokratie seit ein paar Jahren verstärkt und intensiv diskutiert werden, konzentriert sich die Diskussion nur auf jeweils einen Zweig der Staatsgewalt. So wird einerseits untersucht, ob Beteiligung an der Gesetzgebung oder gar ihre partielle Ersetzung rechtlich möglich ist und andererseits wie hoch der Einfluß der Bürger auf Verwaltungsentscheidungen sein darf. So kann es aber nicht gelingen, die der Partizipation zugrunde liegenden Mechanismen zu verstehen. Kurz gesagt plane ich, eine dringend benötigte Theorie der Beteiligung zu schreiben.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
Internationaler Bezug USA
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung