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Prinzipien des Rückversicherungsvertragsrechts II/ Principles of Reinsurance Contract Law (PRICL) II

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2015 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 267465484
 
Erstellungsjahr 2025

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Seit Oktober 2015 arbeitet eine internationale Forschungsgruppe aus Praktikern und Wissenschaftlern an den Principles of Reinsurance Contract Law (PRICL). Ziel von PRICL ist es, das Rückversicherungsvertragsrecht transparenter und rechtssicherer zu gestalten. Im Vergleich zu anderen Bereichen des Versicherungsrechts ist das Rückversicherungsrecht nicht ausreichend erforscht. Gründe dafür sind vor allem die Unzugänglichkeit des Wirtschaftssektors und das Fehlen von Gesetzesrecht. Daraus resultiert eine ausgeprägte rechtliche Intransparenz, die in der Praxis auch für erfahrene Praktiker im Bereich der Rückversicherung oft mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden ist. Insbesondere gibt es kein internationales oder supranationales Rückversicherungsvertragsrecht; nationale Vertragsrechte enthalten regelmäßig keine einschlägigen Bestimmungen. Konflikte werden, wenn überhaupt, von Schiedsgerichten verhandelt, deren Urteile nicht veröffentlicht werden – es fehlt also auch an auszuwertender Rechtsprechung. Das bisherige Modell eines Gentlemen's Agreement, das sich auf nur wenige vertragliche Regelungen beschränkt, wird den Anforderungen des modernen Rückversicherungsmarktes jedoch nicht mehr gerecht. Nicht zuletzt die verschärfte Aufsicht durch Solvency II hat zu einem gesteigerten Interesse an rechtssicherem und zugleich (wirtschaftlich) wertvollem Rückversicherungsschutz geführt (vgl. § 298 Abs. 3 VAG). Die PRICL basieren auf den praktischen Erfahrungen der Project-Advisory Groups (Rückversicherer, Erstversicherer und Rückversicherungsmakler) und der Project-Special Advisors und spiegeln somit die Rückversicherungspraxis wider. Bei den Principles handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Regeln, die von einem Gesetzgeber geschaffen wurden. Vielmehr handelt es sich um sogenanntes „Soft Law“, das die Parteien eines Rückversicherungsvertrags durch private autonome Vereinbarung (Opt-in) anwenden können. Die PRICL bestehen aus Regeln, die wie gesetzliche Bestimmungen (Artikel) formuliert sind. Darüber hinaus sind Kommentare und Illustrationen enthalten, die den Wortlaut der Regeln erläutern (Kommentare) und ihre Anwendung anhand typischer Beispiele veranschaulichen (Illustrationen). Kommentare und Illustrationen sind integraler Bestandteil der Grundsätze. In der ersten Projektphase (PRICL I bis 2020) hat die PRICL-Gruppe Regeln für weite Bereiche des Rückversicherungsvertragsrechts entwickelt (Principles of Reinsurance Contract Law, PRICL I, frei zugänglich). Die in der zweiten und letzten Phase des Projekts (PRICL II, 2020–2023) entwickelten Regeln decken weitere Bereiche des Rückversicherungsvertragsrechts ab, die für die Rückversicherungspraxis von Bedeutung sind. Die endgültige Fassung der Principles ist in sieben Kapitel unterteilt: Allgemeine Bestimmungen, Pflichten, Rechtsbehelfe, Loss Allocation, Loss Aggregation, Deckung und Vertrags- und Haftungsdauer. Die Principles decken somit die zentralen Fragen eines Rückversicherungsvertrags ab. Eine umfassende Kodifizierung des Rückversicherungsvertragsrechts ist nicht beabsichtigt und auch nicht notwendig. Dies liegt daran, dass die Rückversicherungspraxis – im Gegensatz zur Vertragspraxis bei Massenverträgen, insbesondere bei Verbraucherbeteiligung – nicht auf ein en-bloc-System dispositiver Bestimmungen angewiesen ist. Die PRICL bieten den Parteien internationaler Rückversicherungsverträge erhebliche Vorteile: Als Soft Law schaffen sie einen praktischen Rahmen für die Anwendung des Rechts, bieten mehr Rechtssicherheit und sind parteineutral. Darüber hinaus sind sie insgesamt dispositiv, sodass sie auch nur teilweise oder mit Änderungen angewendet werden können. Bei Rückversicherungsstreitigkeiten, die nicht den PRICL unterliegen, können sie Gerichten und Schiedsgerichten als Richtlinien dienen (wie in der Praxis bereits geschehen). Ergänzt werden die PRICL durch die PICC (Principles of International Commercial Contracts) von UNIDROIT, die Regeln für allgemeine Fragen des Vertragsrechts von Handelsverträgen enthalten. Mit den PRICL und den PICC können die Parteien ihr Vertragsverhältnis somit umfassend transnationalem Recht unterstellen. Die Forschungsergebnisse haben bereits große Aufmerksamkeit in Wissenschaft und Praxis erlangt. Stellvertretend genannt seien der 2024 erschienenen Band 3 des Münchener Kommentars zum VVG (hrsg. von Langheid/Wandt), die 6. Auflage des englischen Standardwerks „The Law of Reinsurance“, herausgegeben von O'Neill/Arnold-Dwyer, und das in China erschienene Buch „Law and Practice of P&C Reinsurance Conract“. Die Projektgruppe hat Berichte der Praxis aus Deutschland, Norwegen und Spanien erhalten, wo die PRICL bereits als eine Art Referenzrahmen in Schiedsverfahren zu rückversicherungsrechtlichen Fragen verwendet wurden. Ebenso hat ein skandinavischer Versicherungskonzern damit begonnen, Teile der PRICL in die Formulierungen seiner Rückversicherungsverträge aufzunehmen und sie damit als verbindlich zu vereinbaren.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

 
 

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