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Das ABC der Online-Informationspflichten: Hin zu einer einheitlicheren Beurteilung der Transparenz von Verbraucherinformationen in Europa

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2016 bis 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 278399761
 
Wenn europäische Verbraucher z.B. einen Computer online kaufen, verlangt der europäische Gesetzgeber, dass sie "klare und umfassende" Informationen darüber bekommen, ob der Händler ihre Daten speichert, weiterverarbeitet oder weitergibt (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). Anschließend müssen sie in "klarer und verständlicher Weise" über die Kaufbedingungen, wie z.B. das Widerrufsrecht oder die Eigenschaften des Computers informiert werden (Verbraucherrechterichtlinie). Sollten sie den Computer auf Raten kaufen, müssen sie außerdem in "klarer, prägnanter" Form Informationen über die Kreditbedingungen erhalten (Verbraucherkreditrichtlinie). Obwohl das europäische Recht verlangt, dass solche Informationen transparent sein sollten, definiert es nicht, was als klar, umfassend, verständlich und prägnant gilt. Da das europäische Recht keinen Maßstab für die Beurteilung der Transparenz liefert, lässt es eine Regelungslücke, die die nationalen Durchsetzungsbehörden unterschiedlich gestalten.Dieses Forschungsprojekt zielt darauf, einen europäischen Leitfaden zu entwickeln, den die nationalen Durchsetzungsbehörden anwenden sollen, um die Transparenz der Informationspraktiken einheitlich zu beurteilen. Dieser Leitfaden wird es Unternehmen in ganz Europa erlauben, ihre Informationspraktiken zu standardisieren und zu vereinfachen, um so Verbraucher effektiver zu informieren. Unser Forschungsteam wird diesen Leitfaden auf der Grundlage von Erkenntnissen entwickeln, die wir durch folgende Forschungsmaßnahmen gewonnen haben:- rechtsvergleichende Forschung, die veranschaulicht, wann nationale Durchsetzungsbehörden gegenwärtig eine gegebene Informationspraktik als transparent einstufen;- empirische Rechtsforschung, die herausfindet, welche Kriterien für die Beurteilung der Transparenz verwendet werden und welche Kriterien erstrebenswert wären.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Niederlande
Kooperationspartnerin Professorin Dr. Joanna Luzak
 
 

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