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Prinzipien des Internationalen Insolvenzrechts (II)
Antragsteller
Professor Dr. Reinhard Bork
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2015 bis 2018
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 280471128
Die Europäische Union strebt über die aktuelle Novellierung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) hinaus langfristig eine Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte an. Vereinheitlicht, aber weiterhin reformbedürftig ist bereits weitgehend das Internationale Insolvenzrecht. Rechtsvereinheitlichung kann nur gelingen, wenn man sich der gemeinsamen Grundsätze und Prinzipien vergewissert, auf denen nationale und supranationale Regelungen beruhen. Diese Arbeit ist bisher nicht geleistet. Es gibt zwar zahlreiche - auch monographische - Abhandlungen, die sich ihrem Titel nach mit den Prinzipien des (Internationalen) Insolvenzrechts befassen. Tatsächlich geht es aber fast immer um eine Auflistung von Regelungsgegenständen, nicht aber um die zugrunde liegenden Prinzipien. Einzelne Prinzipien (etwa der Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz) sind zwar in ihren Auswirkungen relativ gut erforscht. Es fehlt aber eine umfassende prinzipienorientierte Grundlagenforschung.Das soll nun mit dem hier beantragten Forschungsprojekt, für das mir die Fakultät zwei Forschungssemester bewilligt hat, nachgeholt werden, und zwar in einem ersten Schritt für das Internationale Insolvenzrecht. (Wenn dieses Projekt erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist es in einem zweiten Schritt auf die nationalen Insolvenzrechte zu erweitern. Das bleibt allerdings anderweitiger Antragstellung vorbehalten.) Zu diesem Zweck sollen supranationale Regelungen wie die EuInsVO, Regelungsvorschläge wie etwa das UNCITRAL Modellgesetz oder die des American Law Institute sowie nationale Internationale Insolvenzrechte (insbesondere, aber nicht nur, Deutschland, England, USA) in den Blick genommen werden. Aus ihnen sollen unter Auswertung der dazu vorliegenden Materialien, Rechtsprechung und Literatur gemeinsame Grundprinzipien herausgearbeitet, deren Verhältnis zueinander geklärt, ihre Anwendungsbereiche untersucht sowie vor allem ihre harmonisierende Kraft thematisiert werden. Das Forschungsprojekt soll mit Auslandsaufenthalten in England (12 Monate ab dem 1.8.2015) sowie den USA (2 Monate) verbunden werden. England bietet sich als Forschungsstandort vor allem deshalb an, weil das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat der EU die EuInsVO anzuwenden hat, zugleich aber auch (für das Verhältnis zu allen anderen Staaten) das UNCITRAL Modellgesetz übernommen hat und (im Verhältnis zu den Commonwealth-Staaten) zusätzlich das nationale Insolvenzrecht (sec. 426 Insolvency Act 1986) heranzieht. Das verspricht besonderen Erkenntnisgewinn aus "innerenglischem Rechtsvergleich". Der Aufenthalt in den USA soll der abrundenden Auswertung U.S.-amerikanischer Quellen dienen.Die Projektergebnisse sollen in Buchform in englischer Sprache veröffentlicht werden, um sie international sichtbar und zugänglich zu machen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen