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Menschenwürde und Existenzminimum: Möglichkeiten der Legitimation und der Limitation eines normativen Minimalstandards

Antragsteller Dr. Jens Peter Brune
Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2015 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 282115157
 
Unter den vielen normativen Minimalstandards, die in unterschiedlichen Lebensbereichen gegenseitige Verhaltenserwartungen bestimmen, sind einige von höchster rechtlicher und moralischer Relevanz. Im juristischen Diskurs wird regelmäßig ein Konzept der Menschenwürde ins Spiel gebracht, das den unantastbaren 'Kerngehalt' auch jener Grundrechte ausmache, die ansonsten gesetzlich einschränkbar sind. Analog greifen eine Reihe philosophischer Ethikkonzeptionen auf das Prinzip der Menschenwürde zurück, um innerhalb der Sphäre des Moralischen einen besonders zu achtenden Kern moralischer Ansprüche - etwa den der Menschenrechte - auszuzeichnen. Bei aller Kritik an der Idee der Menschenwürde wird ihr in bestimmten Argumentationskontexten offenbar eine zweifache normative Funktion zugetraut: Einerseits soll sie als 'Quelle' oder Legitimationsgrundlage normativer Minimalstandards dienen, andererseits soll sie Art und Umfang der damit einhergehenden Ansprüche auch auf rationale Weise begrenzen. Zumindest implizit greifen viele Beiträge zu sozial- und rechtspolitischen, aber auch bioethischen Streitfragen auf diese normative Stratifikationsfunktion zurück. Die moralphilosophische Auseinandersetzung dreht sich bislang vornehmlich um die Herleitung oder Begründung basaler Ansprüche aus dem Prinzip der Menschenwürde. Das gegenläufige Problem der Limitation solcher Ansprüche wird freilich umso dringlicher, je deutlicher 'Menschenwürde' auch als Grundlage sozialer Teilhabeansprüche interpretiert wird. Gilt diese Art von Ansprüchen gerade wegen ihrer strukturellen Unbestimmtheit bis heute als nachrangig, so hat das Bundesverfassungsgericht mit der grundrechtlichen Verankerung eines subjektiven Rechts auf Gewährleistung menschenwürdiger Minimalexistenz 2010 und 2012 einen neuen Weg eingeschlagen. Diese Entwicklung nimmt das Forschungsprojekt zum Anlass, in einer vergleichenden Untersuchung einschlägiger aktueller philosophischer Konzeptionen die stratifikatorische Leistungsfähigkeit des Begriffs der Menschenwürde am Beispiel des menschenwürdigen Existenzminimums zu klären. Zugleich soll damit ein genereller Beitrag zum Verständnis des Prinzips der Menschenwürde in seinen gängigen Deutungsvarianten, zur Aufdeckung seiner Implikationen und zu größerer Transparenz seiner ethischen und rechtlichen Verwendung geleistet werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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