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- Verfassungsgerichtsbarkeit in Westeuropa - Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa

Subject Area Public Law
Term from 2006 to 2007
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 30882802
 
Das Doppelwerk, das wie bisher im Nomos Verlag Baden-Baden in der Reihe „Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit (Bd. 30 I, 30 II, 30 III und 30 IV) erscheinen soll, legt eine rechtsvergleichende Strukturanalyse der west-, mittel- und osteuropäischen Verfassungsgerichte vor. Der erste Band mit der Dokumentation (Band II) wurde 1986 aufgelegt, wobei damals nur die Verfassungsgerichte der Bundesrepublik, Österreichs, der Schweiz, Italiens, Frankreichs, Spaniens, Griechenlands und Portugals als Beispiele einer - mehr oder weniger - zentralisierten Verfassungsgerichtsbarkeit gelten konnten. Die schon damals bestehenden Verfassungsgerichte Zyperns und der Türkei sollten damals aus eher geographischen Gesichtspunkten nicht mit in den Band aufgenommen werden. Nach der historischen Wende von 1989 ist auch in den osteuropäischen Staaten rasch eine Verfassungsgerichtsbarkeit entstanden, die entscheidende Impulse aus der westeuropäischen Verfassungsgerichtsbarkeit erhalten hat. Den Herausgebern der beiden 1986 erschienen Bände ist häufig versichert worden, welche große praktische Bedeutung ihre Edition für die Ausarbeitung der die Verfassungsgerichtsbarkeit betreffenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Normen in den osteuropäischen Ländern hatte. Es lag nahe, eine zweite Auflage der Verfassungsgerichtsbarkeit in Westeuropa mit einer Erstauflage eines Sammelwerks mit Länderberichten zur Verfassungsgerichtsbarkeit in den mittel- und osteuropäischen Ländern zu verbinden. Der erste Band „Verfassungsgerichtsbarkeit in Westeuropa" umfasst nunmehr die folgenden Länder: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Belgien, Irland und Griechenland; der zweite Band umfasst die folgenden mittel- und osteuropäischen Länder: Albanien, Bulgarien, Litauen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Türkei, Tschechien, Ungarn und Zypern. Sämtliche Berichte wurden von anerkannten Fachleuten - Verfassungsrichtern/ -Präsidenten und/oder Verfassungsrechtlern geschrieben, wobei die Berichte zum größten Teil ins Deutsche übersetzt und die Dokumentation zu den verfassungsrechtlichen Texten, den Verfassungsgerichtsgerichtsgesetzen und (teilweise) den Geschäftsordnungen auf den neuesten Stand gebracht wurden. Während für die Verfassungsgerichtsbarkeit in Westeuropa der bisherigen Vorlage entsprechend auch die Geschäftsordnungen aufgenommen wurden, sind die Herausgeber der Ansicht, für die Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa hierauf verzichten zu können, da hier eine künftige Aktualisierung der zumeist schwer zugänglichen Texte erschwert wird. Da die Anlage des gesamten Sammelwerkes weiterhin in zwei Teilen erfolgt, erscheint uns diese Differenzierung vertretbar. Es ist zu beachten, dass die jeweiligen Generalberichte (Albrecht Weber; Otto Luchterhandt) die Berichte und Rechtsnormen nach dem heutigen Stand berücksichtigen. Daher dürfte die Ausgabe das umfassendste Werk zur Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa darstellen. Bisher ist kein vergleichbares Werk - auch nicht in englischer oder französischer Sprache - erschienen. Es dient daher als ein unverzichtbares Nachschlagewerk, als das es schon bei der Besprechung der ersten Auflage der „Verfassungsgerichtsbarkeit in Westeuropa" anerkannt wurde, und wird weiterhin auch für die zukünftige Verbreitung der Verfassungsgerichtsbarkeit in anderen Staaten der GUS von Interesse sein. Es ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass eine Herausgabe in deutscher Sprache auch die Bedeutung des Deutschen als Rechts- und Verfassungssprache stärken dürfte, zumal zahlreichen osteuropäischen Verfassungsrechtlern gerade die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit - von Rumänien einmal abgesehen - recht vertraut ist. Die Herausgabe dieses Doppelwerks trägt auch zur Förderung einer Verfassungsinstitution bei, die nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in zahlreichen westlichen und mittel- bzw. osteuropäischen Staaten ein nachhaltiges Ansehen genießt.
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