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Judikative Gewalt und rechtliches Gehör. Eine allgemeine Verfahrenslehre
Antragsteller
Professor Dr. Georg Steinberg
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2006 bis 2008
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 31066308
Es wird eine allgemeine praxisbezogene Theorie des gerichtlichen Verfahrens entwickelt, nämlich eine Theorie, die auf der Basis eines neuen staatstheoretischen Ansatzes den sich vor Gericht abspielenden Prozess sowie aktuelle prozessuale Diskussionsfelder neu interpretiert. Die Theorie ist rechtsdogmatisch angelegt, also im Kern juristisch, allerdings rechtssoziologisch abgesichert. Da eine Prozesstheorie, will sie den Anspruch der Allgemeingültigkeit erfüllen, notwendig von den Spezifika der einzelnen Prozessarten (z. B. des Zivilprozesses) abstrahieren muss, wird ein staatstheoretischer Ansatz gewählt. Dabei erweist sich aber die gängige staatsrechtliche Doktrin, wonach die Judikative den Bürger in erster Linie vor Übergriffen der Exekutive schützt und die gerichtliche Durchsetzung seiner Rechte gewährleistet, als unzulänglich. Vielmehr wird die Freiheit des Bürgers, verstanden als Freiheit vom Staat, auch durch die Berührung mit der Judikativgewalt als solche wesentlich beeinträchtigt, und zwar selbst dann, wenn er diese Berührung (z. B. als Kläger im Zivilprozess) selbst initiiert. Die Theorie des gerichtlichen Verfahrens wird demnach verstanden als die Theorie der im Prozess ausgeübten judikativen Staatsgewalt. Nach der theoretischen Fundierung des Ansatzes wird seine prozesspraktische Tragfähigkeit durch Anwendung auf signifikante Problemfelder der gegenwärtigen Prozesslehre nachgewiesen, zum Beispiel auf die Voraussetzungen und Modalitäten einer ¿vorzeitigen Entlassung¿ der Beteiligten aus dem Prozess (zivilrechtlich etwa durch Klagerücknahme; strafrechtlich durch Einstellung). Vor allem aber wird das Recht auf rechtliches Gehör als zentrales Verfahrensrecht neu gedeutet. Schließlich wird die Europatauglichkeit der Theorie mittels Auswertung der europäischen Rechtsprechung nachgewiesen.
DFG-Verfahren
Forschungsstipendien
Gastgeber
Professor Dr. Hinrich Rüping