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Risikoethik: ein freiheitsbasierter Analyserahmen

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2016 bis 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 312762378
 
Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung eines neuen und originellen Ansatzes der Risikoethik, der Kriterien für die Gestaltung von Politik und öffentlichem Risikomanagement bereitstellen kann. Die Ausgangsthese ist, dass es aus moralischer Sicht problematisch ist, Individuen Risiken aufzubürden, weil es ihre äußere Freiheit [verstanden als overall freedom] einschränkt. Dies basiert auf der neokantischen Annahme, dass es das Verständnis vom Menschen als moralischem Akteur erfordert, ihm ein gewisses Maß an Freiheit zu sichern. Das Aufbürden eines Risikos ist moralisch falsch, wenn es die äußere Freiheit unter einen gewissen Schwellenwert absenkt, unabhängig von den unmittelbaren Folgen für die Wohlfahrt der Individuen. Dieser deontologische Ansatz hat zwei Vorteile: er kann erstens erklären, warum die Übertragung von Risiken selbst dann falsch sein kann, wenn kein Schaden entsteht; er ist, zweitens, unabhängig von der subjektiven Wahrnehmung der Individuen, einem Risiko ausgesetzt zu sein und ihren diesbezüglichen empirischen bzw. als rational unterstellten Präferenzen. Damit bietet das Projekt eine Alternative zu wohlfahrts- und autonomiebasierten Ansätzen des Risikomanagements an. Zwei Fallstudien zu prekären Arbeitsverhältnissen und sozialer Sicherung, sowie zur Entschädigung für die Belastung mit Umweltgiften werden die praktische Relevanz dieses Ansatzes untersuchen. Im Mittelpunkt stehen dabei Aspekte des Risikomanagements, die von rivalisierenden Ansätzen möglicherweise vernachlässigt werden, insbesondere bei der Messung und Bewertung von Risiken, der Identifizierung besonders verwundbarer Gruppen, sowie der gesellschaftliche Verteilung von Risiken und möglichen Entschädigungen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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