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Internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und Konstitutionalisierung - Akteursvielfalt und Kontestation im Bereich gerichtlicher Auseinandersetzung
Antragsteller
Professor Dr. Karsten Nowrot
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2016 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 319173268
Die Forschungsziele des vorgeschlagenen Projektes bestehen darin, die Effekte rechtlicher (und vor allem gerichtlicher) Diskurse über internationalen Investitionsschutz im formalen Kontext von Gerichten und quasi-judiziellen Gremien (arbitration) auf Phänomene der globalen Konstitutionalisierung zu bestimmen. Zu diesem Zweck richtet das Projekt sein besonderes Augenmerk auf die Kontestation von Normen mit Verfassungsqualität - wie etwa Eigentumsrechte und das Rechtsstaatsprinzip - im institutionell-rechtlichen Rahmen der internationalen Investor-Staat-Streitbeilegung. Verfahren der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit haben sich in jüngerer Zeit zu einem wichtigen, wenn auch zunehmend kontrovers diskutierten, rechtlichen Rahmen für die Kontestation grundlegender Verfassungsprinzipien im grenzüberschreitenden Kontext internationaler Wirtschaftsinstitutionen entwickelt, der von einer wachsenden Anzahl verschiedener Akteurskategorien geprägt wird. Das Forschungsprojekt beruht auf der Annahme, dass diese formalen Prozesse der gerichtlichen Streitbeilegung ein nahezu ideales Referenzfeld für die Analyse der Formen gerichtsförmiger Kontestation im globalen Kontext bilden. Es besteht daher die Vermutung, dass diese Analyse wichtige Erkenntnisse zur übergreifenden Forschungsfrage der Forschergruppe hinsichtlich der (sich verändernden) Narrative der globalen Konstitutionalisierung beitragen wird. Das Projekt untersucht deshalb die entsprechenden Praktiken der Kontestation als einen wichtigen Fall globaler Verfassungsstreitigkeiten, die - bedenkt man die Vielfalt der verschiedensten Regierungsakteure wie der intergouvernmentalen und nicht-staatlichen Akteure, die in diese Praktiken involviert sind - heutzutage sowohl von unten wie von oben stattfinden. Während der ersten Phase (Jahre 1-3) ist das Projekt bestrebt (1) die dominanten Verfassungsnarrative in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zu rekonstruieren, insbesondere mit Blick auf die Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips und der damit verbundenen Fragen eines angemessenen Schutzniveaus für die Eigentumsrechte ausländischer Investoren; (2) die maßgeblichen Akteure zu bestimmen, welche in die (gerichts-)förmlichen Praktiken der Kontestation eingebunden sind, und spezifische Fallstudien für eine vertiefte Analyse zu identifizieren; und (3) zu untersuchen, ob sich alternative Erzählungen (Narrative) herausgebildet haben, die im Ergebnis zu veränderter normativer Substanz in bestimmten Kategorien von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren führen könnten. Die Ergebnisse dieser Forschungsphase sollen in der Folge durch weitere Untersuchungen fortentwickelt werden, wobei das Projekt sich in der zweiten Phase (Jahre 4-6) den Auswirkungen dieser Veränderungen auf politische und rechtliche Machtverschiebungen im Bereich der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zuwenden wird.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen