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Faltung und Boudiange einer schräg verlaufen Lage
Antragsteller
Professor Dr. Gernold Zulauf
Fachliche Zuordnung
Paläontologie
Förderung
Förderung von 2016 bis 2020
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 320143187
Falten und Boudins lassen sich verwenden, um den Strain, die Rheologie und die Verformungsgeschichte von deformierten Gesteinen zu erfassen. Aus diesem Grund sollten die Bedingungen, unter denen beide Strukturen entstehen, sehr gut bekannt sein. Nahezu alle theoretischen Studien und Modellierungen von Falten und Boudins beziehen sich auf koaxiale Deformation einer kompetenten Lage (oder Lagen), die senkrecht zu einer der Hauptstrainachsen verläuft. Unter diesen Bedingungen wachsen Falten und Boudins entweder gemeinsam, oder sie entwickeln sich separat als einzelne Strukturen. Völlig anders gestaltet es sich jedoch, wenn der Lagenbau schräg zu den Strainachsen verläuft. In solchen Fällen variiert die Richtung der maximalen Verkürzungsrate in der Lage kontinuierlich und die entsprechende Strainrate, bei der buckling oder necking ermöglicht wird, wechselt ebenfalls. Folglich können sich Falten und Boudins im Rahmen einer Deformationsphase nacheinander entwickeln. Da ein experimenteller Beleg für sequenzielle Bildung von Falten und Boudins fehlt, sollen skalierte Experimente mit nicht-linear viskosen Gesteinsanaloga durchgeführt werden, um den Einfluss der Lagenneigung auf die Verformungsgeometrie aufzuzeigen. Das Hauptziel ist die Erfassung der Bedingungen (Lagenneigung, Viskositätskontrast, finiter Strain), unter denen eine sequenzielle Bildung von Falten und Boudins (oder pinch-and-swells) bei koaxialer ebener Verformung möglich ist. Weiterhin soll gezeigt werden, wie Faltung in Boudinage und Boudinage in Faltung übergeht, wenn sich die Neigung der kompetenten Lage ändert. Weil Falten und Boudins in der Natur sehr häufig auftreten (z.B. in Orogenen oder Salzdomen), können die Ergebnisse des vorliegenden Projektes von zahlreichen Geologen herangezogen werden, um die Bildungsbedingungen dieser Strukturen einzugrenzen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen