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Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung

Antragsteller Dr. Tobias Ceffinato
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2016 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 334423362
 
Das Werk beschäftigt sich im Ausgangspunkt mit der Frage, inwieweit es sich bei der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige um ein singuläres, den Fiskus begünstigendes, Institut handelt. In der Öffentlichkeit wurde erst kürzlich aufgrund medial umfassend aufbereiteter Steuerstrafverfahren gegen Prominente das Bild einer antiquierten Sonderregelung erneut bekräftigt. Davon ausgehend wird unter Einbeziehung wirkidentischer Regelungen, wie denjenigen der tätigen Reue oder des Rücktritts von versuchter Tat, ein Konzept der Legitimation zurechenbaren, die selbst geschaffene Gefährdung umkehrenden Verhaltens geschaffen, welches es erstmals ermöglicht, den vorhandenen Strafaufhebungsgründen einen gemeinsamen Unterbau zu verschaffen. Mithilfe dieser Ausarbeitung, welche umfassend strafrechtstheoretisch, strafrechtsdogmatisch und verfassungsrechtlich verankert wird, kann im Anschluss ein weiter Bogen gespannt werden, der neben Erkenntnissen zum seit jeher umstrittenen und jüngst durch einen Vorlagebeschluss des LG Berlin wieder aktuell werdenden, materiellen Verbrechensbegriff, auch Aussagen zu den Erscheinungsformen einzelner Delikte, bis hin zum Ziel des Strafprozesses zulässt. Als Ergebnis steht daher nicht (nur) ein Erklärungsmodell der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige, sondern eine Grundaussage zur Legitimation staatlichen Strafens und deren Beziehung zum Verfahrensrecht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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