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Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung in 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 34179093
 
Das Buch bearbeitet ein „ewiges“ Großproblem und ein kleineres, aktuelles. 1. Das für die Gesamtarchitektur des modernen demokratischen Rechtsstaates existentielle Großproblem ist im Ansatz altbekannt: Bindbarkeit der Richter, Begrenzbarkeit ihrer Macht. Unter dem Grundgesetz schlägt es jedoch qualitativ um. Das Grundgesetz ist neuartig, u.a. weil auf Vollständigkeit und durchsetzbare Wandlungsresistenz angelegt. Zudem überwölbt es eine – ebenfalls – bereits weitgehend kodifizierte Ordnung. Das gibt der Justiz (vor allem dem BVerfG) weit mehr Macht als ältere Ordnungen. Das bisherige Instrumentarium zu ihrer Bändigung versagt folglich. Das Gericht muss sich also selbst bändigen. – Aber nach welchen Regeln? – Die Arbeit sucht durch systematische Auslegung im GG selbst die Antworten. Eine ist die Abstufung von Grundrechtspositionen. 2. Am Beispiel der Meinungsfreiheit, an Übergriffen etwa des BGH (Fall „Stolpe“) und des BVerfG (Fall „Benetton“) wird das Problem entfaltet. Aber es zeigt sich auch, dass und wie die Gerichte dem demokratischen Gesetzgeber seine Macht und dennoch den Freiheitsrechten ihren Schutz erhalten können.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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