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Einfluss des DNA-Gehaltes in verschiedenen Pflanzenteilen auf die Bestimmung des GVO-Eintrages am Beispiel Mais
Antragsteller
Professor Dr. W. Eberhard Weber
Fachliche Zuordnung
Pflanzenzüchtung, Pflanzenpathologie
Förderung
Förderung von 2007 bis 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 34365095
Der Eintrag gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in einen Pflanzenbestand ohne gentechnisch veränderte (gv) Genomanteile kann bei gleichzeitigem Anbau beider Pflanzentypen nicht ausgeschlossen werden. In der EU ist für Futter- und Lebensmittel festgelegt, dass nur bei einem technisch unvermeidbaren GVO-Anteil unter 0,9 % keine Pflicht zur Kennzeichnung als gv besteht. Da die Beschaffenheit des Erntegutes in der Regel keine direkte Bestimmung zulässt, wird der GVO-Anteil mittels quantitativer real-time PCR als Anteil gv DNA in der gesamten DNA ermittelt. Bei Mais besteht das Erntegut aus Pflanzenteilen mit variablem, vom Reifezustand der Pflanze abhängigem DNA-Gehalt. Bei Bestäubung mit gv Pollen ist nur die DNA des Embryos und Endosperms im Korn betroffen. Der gv-DNA-Anteil hängt vom Gehalt und von der Verteilung der DNA im gesamten Erntegut ab. Im Projekt sollen DNA-Anteile in den einzelnen Pflanzenteilen bei Sorten verschiedener Reifegruppen in mehreren Entwicklungsstadien und in Abhängigkeit von der Endoredupliktion im Endosperm ermittelt werden. Die Ergebnisse besitzen Relevanz für die Auswahl geeigneter Referenzmaterialien und eine korrekte Bewertung des GVO-Anteils.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen