Detailseite
Projekt Druckansicht

Privatgestaltungen durch Sozialrecht (Einflüsse des Sozialrechts auf privatrechtliche Rechtssubjekte, - objekte und -verhältnisse)

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung in 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 34691603
 
Das Recht der Sozialleistungen sowie das Privatrecht treffen vielfältig aufeinander, teilweise weil sie gleiche oder ergänzende Aufgaben haben (z.B. Sozialhilfe und Unterhaltsrecht), teilweise ist das Aufeinandertreffen mehr oder weniger zufällig (z.B.: Zulässigkeit von Testamentsgestaltungen, die den Abbau sozialhilferechtlicher Bedarfe vermeiden [„am Fiskus vorbei“]). Auf der Basis einer auf die Vermutung der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung gestützten Arbeits¬hypothese wird das geltende Recht im Wege einer induktiven Vorgehensweise untersucht, ob es bestimmten Strukturprinzipien folgt. Insoweit finden sich Akzeptanzprinzip (Akzeptanz bürgerlich-rechtlicher Rechtssubjekte, -objekte und –verhältnisse, Respektierung bürgerlichrechtlicher Rechtsgeschäfte) und Vermögenswertprinzip (Behandlung sozialrechtlicher Positionen im bürgerlichen Rechtsverkehr als Vermögenswerte) bestätigt. Ferner werden die Begrenzungen der Prinzipien systematisiert. Diese sind den Strukturprinzipien einzelner Sozialrechtsbereiche geschuldet, dienen der Effektivierung des sozialen Schutzanliegens, liegen im Interesse der Verwaltungspraktikabilität oder dienen dem Schutz der Finanzierungsgrundlagen der Arbeitsförderung und der Sozialhilfe/Grundsicherung. Die gefundenen Prinzipien können für die Lösung praktischer Probleme nutzbar gemacht werden, was exemplarisch vorgeführt wird.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung