Project Details
Data Protection by Criminal Law
Applicant
Professorin Dr. Beatrice Brunhöber
Subject Area
Criminal Law
Term
from 2017 to 2019
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 353143685
Die Arbeit mit dem Titel „Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung" befasst sich mit den Grund lagen und der Dogmatik des Datenschutzstrafrechts.Datenschutz ist zwar seit den 1980er Jahren ein Thema, das nicht nur öffentliche Debatten, sondern auch die Rechtswissenschaft beherrscht und das durch die neuen Informationstechnologien aktuell wieder an Bedeutung gewonnen hat. Dabei spielen aber Fragen danach, ob und wieweit der „Datenbetroffene" strafrechtlich zu schützen ist, bislang fast keine Rolle. Vor allem wird darüber debattiert, welche Daten der Staat und Unternehmen erheben dürfen und wie die Informationssammlungen reguliert werden können. Stichworte sind die Kontroversen über die Volkszählung und die Vorratsdatenspeicherung einerseits und Googles Datenhunger andererseits. Was bedeutet nun Datenschutz durch Strafrecht? Der Begriff legt nahe, dass es um den Schutz von Daten vor Missbrauch oder Zerstörung geht. Ordnet man die Thematik in das Informationsrecht ein und rekonstruiert die Genese des Datenschutzes kritisch, wird jedoch deutlich: Es geht um den Schutz des Einzelnen vor Persönlichkeitsbeeinträchtigungen, wenn Dritte mit persönlichkeitsrelevanten Informationen umgehen. Auf dieser Grundlage können diejenigen Strafvorschriften identifiziert werden, die dem Datenschutzrecht zuzuordnen sind. Dies sind Strafvorschriften, die im Kern das informationelle Selbstbestimmungsrecht schützen, also Vorschriften, die heimliche Wort- und Bildaufnahmen oder die Weitergabe von Geheimnissen sowie anderen persönlichkeitsrelevanten Informationen verbieten.Im Zentrum der Arbeit stehen die Analyse datenschützender Strafvorschriften sowie die Fragen, ob es in Bereichen des Datenschutzes zu einer „Überkriminalisierung" gekommen ist oder ob der strafrechtliche Schutz erweitert werden muss. Dafür wird ein eigenständiger, genuin verfassungsrechtlicher Bewertungsmaßstab entwickelt, der sich von dem tradierten strafrechtswissenschaftlichen Ansatz abhebt. Analyse und Kritik unterscheiden sich von herkömmlichen Bewertungen, auch weil diese die behandelten Strafvorschriften nicht unter dem Aspekt der informationellen Selbstbestimmung, sondern der Privatsphäre beurteilen.
DFG Programme
Publication Grants