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Zur "Demokratietheorie" des Mittelalters: Die Rolle der Beherrschten in der Herrschaftslegitimation der mittelalterlichen Rechtstheorie

Subject Area Principles of Law and Jurisprudence
Term from 2007 to 2009
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 36146580
 
Im ersten halben Jahr wurden vor allem die im Ausgangsantrag bezeichneten Quellen (Manegold von Lautenbach, JOHANNES VON SALISBURY, MARSILIUS VON PADUA, Wilhelm von OCKHAM, Dante Alighieri, sowie teilweise THOMAS VON AQUIN und Nikolaus von Kues) durchgesehen. Einen Großteil der Zeit nahm weiterhin die Literaturrecherche ein. Das Material wurde gesammelt und nach den skizzierten Fragestellungen geordnet. Die danach vorgegebene Grobgliederung wurde weiter ausdifferenziert und bildet die Grundlage für die weiteren Recherchen. Dabei werden folgende sechs Abschnitte zugrunde gelegt: I. Geistige Ursprünge: Hier werden die Entwicklungslinien aus den verschiedenen philosophischen Richtungen wie auch aus dem Kirchenrecht und dem Römischen Recht dargestellt. II. Legitimation: Hier werden Argumentationen über die grundsätzliche Legitimation von Herrschaft auf ihre demokratietheoretische Relevanz hin untersucht. III. Herrschaft: Hier werden verschiedene die Aspekte der Herrschaftsausübung danach aufgeschlüsselt, welchen Einfluss die Bevölkerung in welcher Weise (z.B. bei der Gesetzgebung ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung oder auch Schaffung von Gewohnheitsrecht). IV. Kontrolle und Widerstand: dies beinhaltet verschiedene Kontrollmechanismen wie Teilung der Macht, aber auch Absetzungsverfahren und Legitimation von Umstürzen. V. Einflussmöglichkeiten des Volkes: hier geht es um die Art und Weise sowie die Verfahren, mit deren Hilfe die Bevölkerung Einfluss nehmen kann, wobei Repräsentativmodelle und Korporationen im Mittelpunkt des Interesses stehen. VI. Amt und Person: Hier ist der zentrale Aspekt die Wahl, daneben werden Anforderungen an die zu wählende Person und an die Wähler beleuchtet.Ein in der weiteren Arbeit besonders zu beachtender Punkt ist die Tatsache, dass die mittelalterliche Gesellschaft nicht unmittelbar in eine demokratisch verfasste Gesellschaft einmündete, obwohl die theoretischen Voraussetzungen (z.T. auch praktische wie Korporationen, Repräsentationsformen, Wahlverfahren) durchaus vielversprechend waren. Stattdessen führte die Entwicklung über die Ständegesellschaft in den Absolutismus.
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