Detailseite
Diskriminierungsverbot im Vertragsrecht
Antragstellerin
Dr. Duygu Damar
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung in 2017
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 370918665
Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien wurden durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 in das deutsche Recht umgesetzt. Nach dem AGG sind Diskriminierungen nicht nur im arbeitsrechtlichen Kontext, sondern auch im Zivilrechtsverkehr verboten. In der Habilitationsschrift wird das Diskriminierungsverbot im Vertragsrecht unter rechtsphilosophischen und -ökonomischen Aspekten sowie rechtsvergleichend behandelt. Zu diesem Zweck werden zunächst dessen grundlegende Wertungen, wie etwa Privatautonomie, Vertragsfreiheit und Diskriminierung erörtert. Dabei wird unter anderem auch auf die rechtspolitische Frage eingegangen, ob das privatrechtliche Diskriminierungsverbot einen unangemessenen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Ausgangspunkt dabei ist die Schlüsselrolle des Vertrags in der europäischen Privatrechtsgesellschaft. Als Vergleichsmaßstab sollen das US-amerikanische Antidiskriminierungsrecht und die US-amerikanische Vertragstheorie herangezogen werden.Anschließend wird sich das Werk detailliert mit dem privatrechtlichen Diskriminierungsverbot (§§ 19 f. AGG) befassen. Darauf folgend wird auf die Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen § 19 AGG näher eingegangen. Dabei handelt es sich um einen Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz (§ 21 Abs. 2 AGG) sowie einen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung der Diskriminierung (§ 21 Abs. 1 AGG). Durch diese Regelungen hat das AGG eine heftige Kontroverse in der deutschen Literatur ausgelöst: Hat ein Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch aus einer Diskriminierung in der vorvertraglichen Phase einen Kontrahierungszwang zur Folge? Diese Fragestellung wird als Schlusspunkt der Habilitationsschrift näher beleuchtet und anhand rechtsphilosophischer und -ökonomischer Argumente rechtsvergleichend analysiert.
DFG-Verfahren
Forschungsstipendien
Internationaler Bezug
USA
Gastgeber
Professor Daniel Markovits