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Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung

Antragstellerin Dr. Anja Schmidt
Fachliche Zuordnung Strafrecht
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2017 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 386171237
 
Das Forschungsprojekt hat eine grundlegende Kritik des Pornographiestrafrechts zum Gegenstand. Im Zentrum der Argumentation steht die konsequente Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 I, 1 I GG als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, in Bezug auf Erwachsene und als Recht auf Wachsen in die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger. Der rechtliche Begriff der Pornographie wird problematisiert, weil er unbestimmt und moralisierend ist und sich nicht konsequent auf eine Gefährdung oder Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung bezieht. Hinzu kommt, dass sich das Pornographiestrafrecht, weitere Straftatbestände und die rechtspolitische Debatte nicht mehr auf sexuell explizite Darstellungen beschränken, sondern sexualbezogene Darstellungen in einem weiteren Sinne einbeziehen. Ziel des Projektes ist, tragfähige Kriterien für die Beurteilung der Strafwürdigkeit sexualbezogener Darstellungen und ein Regulierungskonzept für sexualbezogene Darstellungen zu entwickeln, das konsequent am Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ausgerichtet ist. Für die Begriffskritik werden die bislang nur ansatzweise oder noch gar nicht rezipierten feministischen Stellungnahmen für und gegen Pornographie sowie die Erträge der „Porn Studies“, einer wissenschaftlichen Disziplin, die sich seit den 1990er Jahren etabliert hat, fruchtbar gemacht. Denn die Pole der Debatte um den Pornographiebegriff werden hier wissenschaftlich fundiert vertreten und sie beziehen die Dimension des Geschlechts in die Analyse ein. Zudem werden sexualbezogene Darstellungen problematisiert, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gefährden oder verletzen können, obwohl sie nicht sexuell explizit sind. Hierzu gehören Phänomene wie sexuell aufreizende Darstellungen von Genitalien Minderjähriger, Upskirting, Revenge Porn oder unverlangt zugesandte Dick Pics. Im deutschen Strafrecht werden sie teils als Pornographie, teils anderweitig kriminalisiert, teils werden sie lediglich gesellschaftlich als Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung problematisiert. In der englischsprachigen Debatte wurden diese Phänomene jüngst als „Image-based sexual abuse“ konzeptualisiert. Dieses Konzept soll für die deutsche Debatte rezipiert werden. Zur Beurteilung der Strafwürdigkeit sexualbezogener Darstellungen werden insbesondere die empirischen Forschungen zur Gefährlichkeit und Nutzung von Pornographie und die empirischen Grundlagen des Konzepts des „Image-based sexual abuse“ für die deutsche strafrechtliche Debatte erschlossen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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