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Landesverfassungsgerichte und Justizialisierung in den deutschen Bundesländern

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Empirische Sozialforschung
Förderung Förderung von 2017 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 397123419
 
Erstellungsjahr 2025

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Das Forschungsprojekt verfolgte eine doppelte Fragestellung: Zum einen war herauszuarbeiten, ob und inwieweit in Bundesländern eine Justizialisierung von Politik festzustellen war; zum anderen waren mögliche Unterschiede zwischen Bundesländern zu erschließen und zu erklären. Für Letzteres war die Vermutung grundlegend, dass die "Stärke" verfassungsgerichtlicher Entscheidungen – und damit der Grad der Justizialisierung – in den Ländern bestimmt wurde durch institutionelle und personelle Faktoren. Die Analyse von über 1.100 Entscheidungen, die zwischen 1992 und 2017 von Landesverfassungsgerichten gefällt wurden, zeigte, dass von einer Justizialisierung der Politik in den Ländern nicht die Rede sein kann. Bereits mit diesem Befund ließ sich die verbreitete Annahme falsifizieren, dass Verfassungsgerichtsbarkeit zwingend eine Justizialisierung von Politik verursache. In keinem Bundesland entwickelte sich das Verfassungsgericht zu einem "Ersatzgesetzgeber" oder war in der Lage, die legislative bzw. exekutive Gewalt zu kolonisieren. Gleichwohl bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern in der „Stärke“ verfassungsgerichtlicher Entscheidungen erklärten sich vorwiegend durch institutionelle Faktoren (Art der Entscheidung, Art des Verfahrens sowie Kompetenzprofil); die personelle Zusammensetzung der Gerichte wies hingegen keine Erklärungskraft auf.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

 
 

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