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Das Avignoneser Papsttum ermöglichen. Implizites Legitimieren einer angefochtenen Institution (1309-1377)

Antragsteller Dr. Jan-Hendryk de Boer
Fachliche Zuordnung Mittelalterliche Geschichte
Förderung Förderung von 2018 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 406230703
 
Das Projekt untersucht das Avignoneser Papsttum im 14. Jahrhundert als angefochtene Institution. Das Avignoneser Papsttum war Gegenstand zeitgenössischer Kontingenzbeobachtungen, die es in einen Möglichkeitshorizont stellten, der durch das faktische Handeln der Päpste, Kardinäle und Kurialen sowie vorhandene Handlungsalternativen aufgespannt wurde. Herrschaftliches Handeln konnte so als kontingent auf mögliche Alternativen hin beobachtet werden. Das Papsttum sah sich infolgedessen zwar nicht als Institution, wohl aber in seinem herrschaftlichen Handeln herausgefordert. Es legitimierte sein Tun, indem es als berechtigt erweisen wurde. Von Adressaten des Handelns wurde verlangt, diese Berechtigung anzuerkennen. Das herrschaftliche Handeln folgte dabei Handlungsprinzipien, die für das Papsttum selbst den Anspruch begründeten, zur Herrschaft berechtigt zu sein: Dass die Päpste wohl informiert und gut beraten waren, nach allgemeinen Grundsätzen und zugleich situationsadäquat handelten, dass sie die erforderlichen Machtmittel besaßen und sie nutzbringend einzusetzen verstanden und dadurch vorausschauend agieren konnten, wurde in päpstlichen Briefen und Urkunden herausgestellt. Dies sicherte den päpstlichen Herrschaftsanspruch in seiner praktischen Realisierung. Die Kontingenz herrschaftlichen Handelns und Entscheidens wurde so nicht negiert, sondern anerkannt. Es war für das Papsttum des 14. Jahrhunderts gerade sein Vermögen, den zur Verfügung stehenden Möglichkeitsraum auszuschöpfen, das seine Legitimität sicherte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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