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Kleine Unternehmen: Schutz und Interessenausgleich im Machtgefüge zwischen Arbeitnehmern, Verbrauchern und Großunternehmen.

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2018 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 409322087
 
Kleine Unternehmen werden vom Gesetz nahezu durchweg als Arbeitgeber bzw. Unternehmer behandelt, obwohl sie sich nicht ohne weiteres in die gesetzliche Gegenüberstellung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Unternehmer und Verbraucher einfügen. Diese Ausgangslage wird in der Arbeit zum Anlass genommen, den Schutz von kleinen Unternehmen im Recht grundlegend zu untersuchen und einen angemessenen Interessenausgleich im Machtgefüge zwischen Arbeitnehmern, Verbrauchern und Großunternehmen zu schaffen. Auf dieser Grundlage werden sowohl gesetzliche Regelungsvorschläge als auch Argumentationsmuster und Auslegungsergebnisse für die Rechtsanwendung entwickelt.Zunächst werden die allgemeinen Grundlagen rechtsgebietsübergreifend erarbeitet. Insoweit wird zunächst der ökonomische Hintergrund von kleinen Unternehmen beleuchtet, um die rechtliche Schutzwürdigkeit ihrer Inhaber fundiert begründen zu können. Im historischen Teil wird ergründet, wie sich die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von kleinen Unternehmen und die rechtliche Umsetzung im Laufe der Geschichte entwickelt haben. Nach den ökonomischen und historischen Grundlagen wird die rechtliche Umsetzung des Schutzes von kleinen Unternehmen behandelt. Dazu wird zunächst in einem allgemeinen Teil ausgearbeitet, welche rechtlichen Pflichten und Grenzen es insoweit für Gesetzgebung und Rechtsprechung gibt. Dabei werden drei Ansätze herangezogen, die den Schutz von kleinen Unternehmen zugleich gebieten und begrenzen können: Die Verfassung, ökonomische Erwägungen sowie die Gerechtigkeit. Die so gewonnenen allgemeinen Grundlagen werden sodann auf ausgewählte Bereiche des Arbeitsrechts und des Bürgerlichen Rechts angewendet.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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