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Die zivilprozessuale Durchsetzung von Unionsrecht - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten?
Antragsteller
Professor Dr. Malte Kramme
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2018 bis 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 410110353
Der zivilprozessuale Individualrechtsschutz ist ganz überwiegend nicht unionsweit harmonisiert und folgt somit den Regeln der jeweiligen mitgliedstaatlichen Prozessordnungen. Dies gilt auch dann, wenn es um die Durchsetzung von Unionsrecht geht. Dies führt zu Konflikten zwischen den betroffenen Rechtspositionen des EU-Rechts (insbesondere, aber nicht nur auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes) und den prozessualen Regeln der Mitgliedstaaten. Ist der EuGH mit der Entscheidung derartiger Konfliktlagen befasst, beschränkt er die mitgliedstaatliche Autonomie des Zivilprozesses in einer Vielzahl seiner Entscheidungen durch zwei Kriterien: Die Durchsetzung von Unionsrecht darf sich erstens nicht ungünstiger gestalten, als dies bei der Durchsetzung von Rechten der Fall ist, die das mitgliedstaatliche Recht gewährt (Äquivalenzgrundsatz), und darf zweitens nicht übermäßig erschwert werden (Effektivitätsgrundsatz). Diese Kriterien erweisen sich aber in ihrer Anwendung auf zivilprozessuale Fälle als noch nicht hinreichend gefestigt, so dass die Kasuistik ein Bild von Einzelfallentscheidungen vermittelt, deren Zusammenhänge sich nicht ohne weiteres erschließen. Mit dem vorgeschlagenen Projekt sollen den Einwirkungen des Unionsrecht auf das nationale Zivilverfahrensrecht klarere Kontouren verliehen werden. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Hypothese, dass eine Korrelation von Prozessfunktionen und Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten besteht, folglich Konflikte zwischen Unionsrecht und nationalem Zivilverfahrensrecht mit unterschiedlichen Funktionen zusammenhängen, die dem zivilprozessualen Individualrechtsschutz zugewiesen werden: Während aus Perspektive des nationalen Rechts die Rechtsdurchsetzung und Konfliktlösung im Interesse der Parteien im Vordergrund steht, tritt aus unionsrechtlicher Perspektive die Verwirklichung von Steuerungszielen im Gemeinwohlinteresse daneben. Das erste Teilziel des Projekts besteht darin, diese Hypothese zu verifizieren oder zu falsifizieren. Ob eine derartige Korrelation oder sogar ein Ursachenzusammenhang besteht, soll eine Analyse von Verfahrensregeln des nationalen Rechts (deutsches Recht und ausgewählte Rechtsordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten) und des Unionsrechts zu vier prozessualen Themenbereichen offenlegen. Dazu soll ein eigens für das Projekt entwickeltes Analysemodell zum Einsatz kommen.Ausgehend von dem erzielten Befund soll anschließend anhand normativer Kriterien ein unionsrechtliches Leitbild zu Funktionen des Zivilprozesses entworfen werden, das insbesondere die Konfliktlösungsfunktion im Parteiinteresse mit der Steuerungsfunktion in Ausgleich bringt. Auf dieser Basis sollen Effektivitäts- und Äquivalenzgrundsatz präzisiert und mit spezifisch zivilprozessualem Leben gefüllt werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Österreich