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Mitleid und Erbarmen im entstehenden Christentum und seinem Umfeld in theologischer, anthropologischer und ethischer Perspektive unter besonderer Berücksichtigung emotionstheoretischer Fragestellungen
Antragsteller
Professor Dr. Matthias Konradt
Fachliche Zuordnung
Evangelische Theologie
Förderung
Förderung seit 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 413664209
Das Projekt soll das Verständnis, die Bedeutung und die Wertung von Mitleid und Erbarmen in ethischen Entwürfen des Neuen Testaments analysieren, auf ihre jeweiligen theologischen und anthropologischen Grundlagen hin befragen und vergleichend im Horizont von sowohl maßgeblichen Konzeptionen aus dem Bereich der „paganen“ griechisch-römischen Antike, insbesondere der antiken Philosophie (v.a. Aristoteles, Seneca und Plutarch), als auch bedeutender Positionen aus dem Bereich des Frühjudentums (v.a. TestSeb, Philo, Josephus) profilieren. Seine spezifischen Konturen gewinnt das Projekt dadurch, dass angesichts des historischen Befundes, dass das Mitleid in der antiken philosophischen Tradition unter die Affekte eingeordnet wird, die Aufgabe angegangen werden soll, die antiken Reflexionen über das Mitleid als Emotion im Lichte der gegenwärtigen moralphilosophischen Diskurse – insbesondere zur kognitiven Dimension von Emotionen sowie zu ihrer Bedeutung für das menschliche Handeln – für die Erforschung der relevanten neutestamentlichen Texte fruchtbar zu machen. Zugleich ist kritisch zu fragen, ob Mitleid in der frühjüdischen und frühchristlichen Tradition als (komplexer) Emotion schon hinreichend erfasst ist oder in diesen Texten eine Tendenz zu beobachten ist, Mitleid als habituelle Einstellung zum Mitmenschen – unter gleichzeitiger Betonung seiner praktischen Konsequenz – zu denken. Zentrale Bedeutung kommt unter den neutestamentlichen Schriften zu dieser Fragestellung dem Lukasevangelium zu. Darüber hinaus sollen flankierend aber auch das Matthäusevangelium und paulinische Briefe in die Untersuchung einbezogen werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen