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Archivische Findmittel und Quellen: Digitalisierung von Immatrikulationsanträgen der Universität Hamburg aus der Zeit von 1918 bis 1935

Antragsteller Jens Geinitz, seit 8/2023
Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2019 bis 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 415759294
 
Erstellungsjahr 2023

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Der Bestand 201c, Abteilung 3 – Studium und Lehre gehört zu den am meisten genutzten Beständen im Universitätsarchiv Hamburg. Er enthält die Anträge auf Einschreibung, die jede/r Studierende vor dem Beginn des Studiums ausfüllen musste und tatsächlich ja bis heute noch muss, freilich mittlerweile in digitaler Form. Die schriftlich erhaltenen Anträge unterteilen sich in drei Chargen, von 1918 – 1935, von 1935 – 1945 und von 1945 bis in die frühen 70er Jahre des 20. Jahrhunderts. Für den Zeitraum 1918 – 1935 existieren darüber hinaus Matrikelbücher, in denen die Namen der Studierenden mit einigen rudimentären Metadaten erfasst wurden. Die Anträge enthalten wesentlich mehr und wesentlich detailliertere Daten, so dass mit ihnen durchaus kleine Kurzbiographien angefertigt werden können; es werden z.B. Name, Adresse, Bildungsweg, letzte Aufenthaltsorte und Daten der Eltern und Großeltern abgefragt. Dementsprechend werden die Karten von Forschenden in der ganzen Welt, wie auch von der interessierten Öffentlichkeit in hoher Frequenz abgefragt, sei es, um einzelne Biographien zu vervollständigen, sei es zur Unterstützung bei statistisch-prosopographischen Forschungsprojekten. Im Rahmen des Jubiläums zum 100jährigen Bestehen der Universität Hamburg 2019 wurde angeregt, die Daten von 1918 - 1935 online zu stellen, um so einen einfachen Zugang zu ihnen zu ermöglichen – die Anfragen mussten bis dahin relativ aufwändig „von Hand“ bearbeitet werden, einschließlich dem Heraussuchen der entsprechenden Karte aus ca. 35 000 vorhandenen Exemplaren, dem Einscannen und dem Versand per Mail mit erklärendem Text und Angabe der Archivsignatur. Die Auswahl der Charge von 1918 – 1935 erfolgte im Wesentlichen aus zwei Gründen: Zum einen waren die Matrikelbücher bereits früher online gestellt worden, zum anderen bestanden keine rechtlichen Bedenken, was die Schutzristen des Hamburgischen Archivgesetz auf personenbezogenen Unterlagen betraf. Studierende aus diesem Zeitraum fallen nicht mehr unter die 10 Jahre nach dem Tod, bzw. 90 Jahre nach Geburt Frist für Betroffene, die das Gesetz vorschreibt. Mit der online Verfügbarkeit der Karten ist die Anzahl der Anfragen tatsächlich spürbar zurückgegangen, nicht aber die Nutzung der Karten, was die Kolleginnen und Kollegen im Universitätsarchiv durch Rückmeldungen von Benutzenden erfahren.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • Freie Namenswahl? An der Universität kein Problem, Blogbeitrag
    Dennis Hormuth
  • Universitätsmatrikeln.
    Hormuth, Dennis (Ed.)
 
 

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