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Menschenrechte und Menschenwürde. Eine Studie zu ihrem Verhältnis im deutsch-britischen Vergleich, unter besonderer Berücksichtigung der ethischen und rechtlichen Probleme am Lebensbeginn

Subject Area Protestant Theology
Term from 2007 to 2009
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 41775586
 
Final Report Year 2009

Final Report Abstract

Das abgeschlossene Forschungsprojekt an der Universität Durham beschäftigt sich mit den Unterschieden im Verständnis des Menschenwürde- resp. human dignity-Begriffs in der englischspraehigen und deutschen Bioethik-Debatte. Dieses unterschiedliche Verständnis wird am unterschiedlichen Umgang mit der Forschung an menschlichen Embryonen zur Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen illustriert, der wiederum im deutsch-britischen Vergleich als diametral unterschieden zu kennzeichnen ist. Während in der deutschen Gesetzgebung unter Rückgriff auf den Begriff „Menschenwürde" eine Forschung an menschlichen Embryonen grundsätzlich verboten ist, ist in der englischen Gesetzgebung eine solche Forschung erlaubt und unterliegt der Regulierung einer staatlichen Aufsichtsbehörde. Mit „human dignity" wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht argumentiert. Der vor allem von Kant herausgearbeitete „Menschenwürde''-Begriff wird allendings durchaus verwendet und im Zusammenhang mit den Herausforderungen am menschlichen Lebensende gebraucht (Stichwort: autonomes Sterben und Sterben in Würde). Die für mich vielleicht größte Überraschung im Zusammenhang des Forschungsprojekts lag darin, dass kantische Philosophie in der britischen Debatte rezipiert wird, aber in einem anderen Verständnishorizont als in der kontinentalen Philosophie steht und andere Konsequenzen nach sich zieht. Diese Überraschung hat mich dazu bewogen, nach Implikationen und Hintergründen von gesetzgebenden Prozessen und öffentlichen und akademischen Debatten zu fragen. In meiner Forschungsarbeit bin ich mehreren Fragen nachgegangen: zum einen der Frage danach, wie im englischspraehigen Kontext „human dignity" verstanden wird, so dass ich unterschiedliche Verständnismodelle von Menschenwürde herausarbeiten konnte. Zum anderen habe ich mich aufdie Frage konzentriert, welche anthropologischen Implikationen in der unterschiedlichen Gesetzgebung als Hintergrund anzunehmen sind. Mit diesen Implikationen verbindet sich die Aussage darüber, aufgrund welcher Kriterien von „Menschsein" zu sprechen ist: ob also etwa ein vorliegendes menschliches Genom für die Qualifizierung als „Mensch" ausreicht, oder ob bestimmte Stadien in der Entwicklung wie etwa der Ausschluss der Mehrlingsbildung oder der Beginn neuronaler Strukturen voriiegen müssen, um von sich entwickelnden „Menschen" zu sprechen. Die eigentlich strittige Frage in diesem Zusammenhang scheint mir nicht die Frage zu sein, ob menschliches Leben an sich zu schützen ist, sondern wann menschliches Leben beginnt. Dieser Beginn wird unterschiedlich datiert, was unterschiedliche Folgen nach sich zieht. Typologisch stehen sich dabei mindestens zwei Positionen gegenüber: eine Auffassung, für die Menschsein mit der Verschmelzung der Keimzellkerne beginnt, und eine andere Auffassung, die eine graduelle Entwicklung hin zum Mensehsein vorsieht. Eine dritte Position entkoppelt Menschsein und Lebensschutz grundsätzlich voneinander und bindet den Lebensschutz nicht an menschliches, sondern an personales Leben. Die beiden ersten Positionen verbinden sich mit dem Gegenüber von Idealismus oder Rationalismus und Empirismus, das sich schon an der Debatte zwischen kantischer und utilitaristischer Ethik aufzeigen lassen kann. Die unterschiedlichen Verständnismodelle dessen, wann Menschsein beginnt und wie Menschsein zu verstehen ist, bilden den Hintergrund von legislativen und politischen Entscheidungen. Sie werden allerdings nicht immer offen gelegt und reflektiert bzw. an ihren ideengeschichtliehen Hintergrund zurück gebunden. Diese Lücke versuchen die im Zusammenhang mit der Forschungsarbeit entstandenen Publikationen zu schließen.

Publications

  • Respekt vor Patientenautonomie und Achtung der Menschenwürde. Beobachtungen zu anthropologischen Implikationen in deutscher und englischsprachiger Bioethik-Debatte, ZEE 52. 2008, 201-212
    Sibylle Rolf
 
 

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