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Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren

Fachliche Zuordnung Kriminologie
Strafrecht
Förderung Förderung von 2019 bis 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 422235911
 
Ziel des Projekts ist es, zu folgenden Aspekten Erkenntnisse zu gewinnen: a) zu Fehlern, die in einem Strafprozess zu einem Fehlurteil führen können, b) zur Entscheidungspraxis in Wiederaufnahmeverfahren und c) damit verbunden zu der Frage, ob bestimmte Fehler durch die Vorgaben des Wiederaufnahmeverfahrens schwieriger geltend zu machen sind als andere. Auf der Basis dieser Erkenntnisse sollen Vorschläge für Prozeduren und Regelungen erarbeitet werden, die dazu beitragen, Fehlurteile weit möglichst zu vermeiden, bzw. die geeignet sind, potentielle Fehler nachträglich aufdecken zu können. Auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe von Wiederaufnahmeanträgen aus allen Bundesländern soll im Rahmen einer quantitativen Aktenanalyse zunächst untersucht werden, welche Art von Fehlern reklamiert werden und welche Umstände Fehler evozieren, bzw. dazu führen, dass Fehler nicht erkannt werden. Ferner wird das Verfahren in den Blick genommen und untersucht, durch wen die Wiederaufnahmeanträge initiiert wurden (z.B. Verurteilte, Anwälte, Dritte) und wie die Wiederaufnahmeanträge im Aditions-, Probations- und im neuen Hauptverfahren erledigt wurden. Darüber hinaus sollen ausgewählte abgelehnte Wiederaufnahmeanträge auch qualitativ analysiert werden, um zu untersuchen, wie neue Fehler vorgebracht werden. Dabei übernehmen die Verbundpartner jeweils mit Blick auf unterschiedliche Fehlerkategorien einen Teil der Analyse. Außerdem erfolgt auf Basis einer Auswahl von abgelehnten Anträgen eine Analyse der Auslegung und Anwendung des Wiederaufnahmerechts sowie auf Basis von Fällen, in denen ein neues Hauptverfahren eingeleitet wurde, eine Analyse der neuen Urteile im Hinblick darauf, welche Rolle die reklamierten Fehler für die neuen Urteile spielten. Ergänzt werden die angesprochenen Aktenanalysen durch Experteninterviews, die insbesondere das Vorfeld der Wiederaufnahmeanträge thematisieren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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